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Mehr Bürokratie geplant: Lohntransparenz

Auskunft per Gesetz: Was verdienen die Kollegen so?

Müssen Sie demnächst jedem Mitarbeiter verraten, was seine Kollegen verdienen? Ein Gesetzentwurf sieht das vor. Das Ziel: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Was würde das für die Betriebe bedeuten?

Auf einen Blick:

  • Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sind hoch - deshalb soll ein "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit" diese Verdienst-Lücke schließen.
  • Chefs sollen demnach offenlegen müssen, nach welchen Kriterien die Gehälter der Kollegen festgelegt wurden und welche Tätigkeiten die Kollegen des jeweils anderen Geschlechts ausüben.
  • In Stellenausschreibungen sollen Arbeitgeber künftig das Mindestentgelt mit angeben müssen.
  • Für die Betriebe im Handwerk könnte das zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeuten. ZDH-Präsident Hans-Peter Wollseifer stuft den individuellen Auskunftsanspruch als "vollkommen unnötig" ein und fordert, die Pläne für das Gesetz zu stoppen.

Grund für den Vorschlag des Bundesfamilienministeriums sind die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen in Deutschland. Die Verdienst-Lücke soll nun mit einem „Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern“ geschlossen werden.

Was genau plant das Ministerium?

Das steht in einem ersten Gesetzentwurf, der noch Verschlusssache ist. Doch über die wichtigsten Eckpunkte erteilt das Ministerium schon Auskunft:

1. Der Chef muss Fragen nach dem Gehalt beantworten

Ein Mitarbeiter will wissen, was seine Kollegen im Vergleich verdienen und wovon das abhängt? Dann muss der Chef das offenlegen. Dazu gehören auch:

  • die Kriterien und Maßstäbe, nach denen die Gehälter der Kollegen festgelegt wurden,
  • Informationen über eine gleiche und gleichwertige Tätigkeiten, die überwiegend von Kollegen des jeweils anderen Geschlechts ausgeübt werden,
  • Angaben über das mittlere monatliche Entgelt einer Vergleichsgruppe von mindestens fünf Beschäftigten.

Wie das praktisch funktionieren soll? Zum Beispiel in Betrieben mit weniger als 5 Mitarbeitern? Das verrät das Schreiben des Ministeriums allerdings nicht.

2. Der Chef darf offene Gespräche über Gehälter nicht verbieten

Nicht überall ist es gerne gesehen, wenn Mitarbeiter untereinander ihr Gehalt vergleichen. Manche Arbeitgeber verbieten das sogar vertraglich. Solche Vereinbarungen sollen aufgehoben werden, sie wären dann nicht mehr bindend.

3. Der Chef muss in Stellenausschreibungen über die Bezahlung informieren

Konkret sollen Arbeitgeber in Stellenausschreibungen künftig das vorgesehene Mindestentgelt angeben.

Eine Mehrheit wäre dafür

Mit diesem Gesetzentwurf würde die Bundesregierung ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag angehen: die Beseitigung von Lohndifferenzen zwischen Männern und Frauen.

Eine große Mehrheit in der Bevölkerung wäre dafür. Das geht aus einer vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebenen Studie hervor, in der mehr als 3000 Personen zum Thema „Transparenz für mehr Entgeltgleichheit“ befragt wurden. Die Ergebnisse:

  • Über 70 Prozent der Bevölkerung befürworten, dass die Durchschnittsgehälter von Positionen und Tätigkeitsbereichen im Betrieb offengelegt werden.
  • Knapp 70 Prozent sind für die Veröffentlichung von Gehaltsstatistiken im Betrieb und die Diskussion darüber.
  • Ebenso viele Befragte würden sich für ein Recht auf Auskunft über ihr Gehalt im Vergleich zum Durchschnitt der Beschäftigten im gleichen Tätigkeitsbereich aussprechen.

Das Handwerk reagiert empört

„Die kleinen Betriebe des Handwerks leiden schon genug unter überflüssigen administrativen Aufgaben“, kommentierte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer den Entwurf für das Entgeltgleichheitsgesetz. Er sehe keinen Regulierungsbedarf.

Der geplante individuelle Auskunftsanspruch jedes Arbeitnehmers über die Gehälter der Kollegen sei vollkommen unnötig. Ebenso die Vorgabe, bereits in Stellenanzeigen Angaben zum Mindestgehalt zu machen.

„Die Vorhaben werden eine Kultur der Missgunst unter den Beschäftigten und des Misstrauens gegenüber dem Arbeitgeber schaffen“, sagt Wollseifer. Er verweist auf geltende Tarifverträge im Handwerk, die schon jetzt den Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit, unabhängig vom Geschlecht, gewährleisten.

Deshalb ruft er die Bundesregierung auf, „diese unnötigen Regulierungspläne zu stoppen“.

Ihre Meinung: Wird es durch die geplanten Maßnahmen Lohngerechtigkeit geben? Oder mehr Bürokratie? Mehr Missgunst unter den Mitarbeitern? Finden Sie das Vorhaben der Bundesregierung gerechtfertigt? Wir freuen uns über Ihre Kommentare!

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