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Wenn Kunden nicht zahlen

Erst Inkasso oder gleich zum Anwalt?

Wenn Handwerker offene Rechnungen eintreiben wollen, haben sie die Qual der Wahl: Inkassounternehmen und Anwälte bieten ihre Hilfe an. Doch wer hat die besseren Erfolgsaussichten? Und welche Variante ist die kostengünstigere?

Auf einen Blick:

  • Sieht ein Handwerker vom Kunden kein Geld bleibt nur der Weg zum Anwalt oder dem Inkassounternehmen.
  • Was von beiden die richtige Wahl ist, hängt zum Beispiel davon ab, ob die Forderung strittig ist. Das können Handwerker etwa mit einem Anruf beim Schuldner herausfinden.
  • Achtung: Beauftragen sie Anwalt und Inkassobüro, verursachen Sie vermeidbare Kosten. Die muss ein Schuldner nicht erstatten.

Sind Anwälte oder Inkassounternehmen die bessere Wahl, wenn Handwerker offene Rechnungen eintreiben müssen? Wer ist besser, wer ist günstiger? Die Antworten auf diese Fragen kennt Stefan Hansch. Der Hamburger Rechtsanwalt hat sich auf Forderungseinzug spezialisiert. Auf diesem Gebiet hilft der Jurist nicht nur Handwerkern. Zu seinen wichtigsten Kunden zählt auch ein großes Inkassounternehmen.

An wen also sollten sich Handwerker wenden? Wo sind die Erfolgsaussichten besser?

Ist die Forderung unbestritten, dann ist es ziemlich egal, ob man sich an einen auf Forderungseinzug spezialisierten Rechtsanwalt oder an ein Inkassounternehmen wendet. Ein Anwalt, der Forderungen einzieht, macht nichts anderes als ein Inkassobüro - und umgekehrt.

Vermeiden Sie vermeidbare Kosten

Wozu brauche ich dann überhaupt den Anwalt?

Wenn eine Forderung strittig ist, ist der Anwalt gefragt und der Handwerker sollte gleich zum Anwalt gehen. Sonst hat der Handwerker auch ein Kostenproblem. Der Schuldner muss dem Gläubiger zwar alle notwendigen Kosten ersetzen. Vermeidbare Kosten muss er jedoch nicht übernehmen.

Wer in einem strittigen Fall erst ein Inkassounternehmen und dann einen Anwalt beauftragt, erzeugt solche vermeidbaren Kosten. Der Handwerker kann nicht erwarten, dass er sowohl die Kosten des Inkassounternehmens, als auch jene des Anwalts erstattet bekommt. Hinzu kommt, dass ein Anwalt seine Gebühren für das Mahnverfahren auf spätere Prozessgebühren zum Teil anrechnen muss.

Aber ob eine Forderung strittig ist, weiß ein Handwerker ja nicht unbedingt zu dem Zeitpunkt, zu dem er das Inkassobüro beauftragt.

Das könnte er schon wissen. Wir empfehlen allen Mandaten - auch solchen, die mit einem Inkassounternehmen zusammenarbeiten - erst einmal selbst aktiv zu werden. Ich würde zweimal mahnen. Wenn der Kunde nicht reagiert, würde ich ihn anrufen. Spätestens dann weiß ich, was los ist: Ist die Forderung strittig? Oder kann oder will der Kunde einfach nicht zahlen?

Unstrittige Forderung sind beim Inkassounternehmen richtig

Gibt es auch Situationen, in denen das Inkassounternehmen die erste Wahl ist?

In der Regel dann, wenn die Forderung nicht strittig ist und der Kunde einfach nicht zahlen kann. Das kann zum Beispiel bei geplatzten Lastschriftverfahren der Fall sein. Oder wenn ein Handwerker viele kleine, überschaubare Aufträge erledigt und nicht selbst jedem kleineren Betrag hinterhertelefonieren will.

Wie sieht es mit den Kosten aus?

Im Idealfall hat der säumige Kunde Geld. Dann wird er auch die Kosten für Anwalt oder Inkasso übernehmen müssen. Doch wenn beim Kunden nichts zu holen ist, bleiben diese Kosten am Handwerker hängen. Für Rechtsanwälte gibt es eine Gebührenordnung, nach der sie sich richten müssen. Inkassobüros hingegen sind frei in der Gebührengestaltung. Die meisten orientieren sich aber an der Gebührenordnung der Rechtsanwälte. Das sollte man vorher klären und vergleichen, bevor man jemanden mit dem Forderungseinzug beauftragt.

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