Foto: Sergey Yarochkin - stock.adobe.com

FKS-Bilanz 2017

Mehr Mindestlohn-Kontrollen und Bußgelder am Bau

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und die Kontrolle der Mindestlöhne sind Aufgabe des Zolls. Vor allem beim Bau wurden die Fahnder 2017 fündig.

52.209 Arbeitgeber wurden im Jahr 2017 von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) geprüft. Das waren 11.835 Prüfungen mehr als im Vorjahr, wie aus der Jahresbilanz des Zolls für 2017 hervorgeht. Weitere Ergebnisse:

  • Die Zahl der eingeleiteten Strafverfahren stieg im Vergleich zu 2016 um 3409 Verfahren auf insgesamt 107.903.
  • Die FKS leitete zudem 26.142 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ein. Damit nahm die Zahl der Verfahren gegenüber dem Vorjahr um 4321 zu.
  • Im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen deckten die Zollfahnder einen Schaden von insgesamt 967,3 Millionen Euro auf.
  • Hinzu kommen Steuerschäden in Höhe von 56,2 Millionen aus Ermittlungsverfahren der Länderfinanzverwaltungen, die aufgrund von Erkenntnissen des Zolls veranlasst wurden.

Welche Ermittlungsergebnisse der Zoll im Baugewerbe erzielt hat, geht aus der Jahresbilanz nicht hervor. Aufschluss gibt aber eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. Demnach führte die FKS im Baugewerbe 2017 insgesamt 14.005 Arbeitgeberprüfungen durch, das waren 532 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Nichtgewährung von Mindestlöhnen lag 2017 bei 1401 (2016: 1332).

Das Bundestagsdokument zeigt zudem, wie hoch die Bußgelder waren, die wegen Nichtgewährung von Mindestlöhnen und Lohnuntergrenzen verhängt wurden. So beliefen sich die verhängten Strafen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe auf mehr als 30 Millionen Euro. Das sind fast 10 Millionen Euro mehr als 2016.

Auch interessant:

Neue Meldeplattform für Schwarzarbeit am Bau

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind in der Bauwirtschaft keine Seltenheit. Solche Missstände können auf einer neuen Online-Plattform der SOKA-Bau erstmals anonym gemeldet werden.
Artikel lesen

Vorsicht mit Subunternehmen - diese Fehler kosten Existenzen

Sozialversicherungsprüfung, Horrornachzahlung, Insolvenz: Gregor F. hat Subunternehmer beschäftigt und den Höchstpreis gezahlt. Vorwurf: Beschäftigung Scheinselbstständiger. Wie Sie rechtssicher mit Subunternehmen arbeiten, lesen Sie hier.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Eine Person hält eine Hand voll Euro-Münzen

Politik und Gesellschaft

Mindestlohn soll 2024 auf 12,41 Euro steigen

Für 2024 empfiehlt die Mindestlohnkommission die Anhebung der Lohnuntergrenze um 41 Cent. Unter welchen Voraussetzungen tritt der neue Mindestlohn in Kraft?

    • Politik und Gesellschaft
Neuer Tarifvertrag: Für die Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk gilt ab 2024 eine neue Lohnuntergrenze.

Politik und Gesellschaft

Dachdeckerhandwerk: Neue Mindestlöhne ab 2024

Die Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk sollen zum neuen Jahr steigen, darauf haben sich die Tarifpartner geeinigt. Hier sind die Details.

    • Politik und Gesellschaft
Kein Mindestlohn gezahlt: Das ist laut Bundesarbeitsgericht eine Ordnungswidrigkeit.

Personal

Haften GmbH-Geschäftsführer persönlich für den Mindestlohn?

Eine GmbH zahlt keinen Lohn mehr und meldet Insolvenz an. Ein Mitarbeiter verklagt die Geschäftsführer auf Zahlung des Mindestlohns als Schadenersatz.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Ab dem 1. Januar 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn bundesweit um 41 Cent angehoben.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt 2024 auf 12,41 Euro

Die Bundesregierung gibt grünes Licht für die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns: Er steigt 2024 um 41 Cent – das hat auch Folgen für Minijobs.