21-Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung – dieses Urteil hat das Amtsgericht Bad Mergentheim im Fall eines Fliesenlegers gefällt. Der Grund: Sozialversicherungsbetrug sowie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.
Doch was war passiert? Knapp anderthalb Jahre hatten vier polnische Arbeiter für den Fliesenleger gearbeitet. Als vermeintlich selbstständige Subunternehmer halfen sie dem Einzelunternehmer aus dem Main-Taunus-Kreis bei Abbruch- und Maurerarbeiten an einem künftigen Vermietungsobjekt. Grundlage war ein Bauwerksvertrag, wie der Zoll mitteilt. Doch tatsächlich hätten die Männer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gestanden. Dafür habe das Amtsgericht zwei Gründe genannt:
- Die Männer waren in den hessischen Betrieb eingegliedert und unterlagen damit der Weisungsbefugnis des Fliesenlegers.
- Den vermeintlich Selbstständigen fehlte die eigene Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Statt eines Bauwerksvertrags wären deshalb Arbeitsverträge erforderlich gewesen, so der Zoll. Der Fliesenleger hätte daher Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeiter zahlen müssen. Das machte er nicht und beging somit Betrug zum Nachteil der Sozialkassen. Schaden: insgesamt rund 137.000 Euro. Laut Zoll sei diese Summe abgesichert, da die Zollbeamten eine Sicherungshypothek in die erstellten Wohnungen eingetragen hätten.
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