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Private Altersvorsorge wird gefördert

Private Altersvorsorge wird gefördert

Nach heftigen parteipolitischen Diskussionen ist der Streit um das Reformpaket zur Alterversorgung nochmals neu geschnürt und im Bundesrat verabschiedet worden. Ab dem 1. Januar 2002 wird die private Altersvorsorge staatlich bezuschusst. Allerdings: Selbstständige bleiben bei den neuen Reglements grundsätzlich außen vor. handwerk.com erklärt, wem welche Förderung zusteht.

Übersicht: Wer wird gefördert?

Tabelle: Förderung der privaten Altersvorsorge im Jahr 2008

Tabelle: Höhe der Förderung

Nach heftigen parteipolitischen Diskussionen ist der Streit um das Reformpaket zur Alterversorgung nochmals neu geschnürt und im Bundesrat verabschiedet worden. Die gute Nachricht: Ab 1. Januar 2002 wird die private Altersvorsorge staatlich bezuschusst. Zuschüsse und Steuervorteile gibt es nun nicht, wie bisher vorgesehen, nur für Sparverträge. In buchstäblich letzter Minute wurde auch die selbstgenutzte Immobilie in den Förderkatalog aufgenommen. Die schlechte Nachricht: Selbstständige bleiben bei den neuen Reglements grundsätzlich außen vor. Begünstigt sind vor allem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer.

Anlageformen anpassen

Egal, ob man ab 1. Januar 2002 freiwillig in eine Rentenversicherung einbezahlt, einen Fondssparplan oder eine Lebensversicherung abschließt, begünstigt sind nur solche Anlageformen, die den Riester-Kriterien prinzipiell entsprechen. Um Verbraucher vor unseriösen Angeboten zu schützen, erhalten die Versicherer ein spezielles Zertifikat vom Bundesaufsichtsamt. Dieses Zertifikat ist jedoch nicht mit einem Gütesiegel für die Rentabilität oder die Qualität des angebotenen Produktes zu verwechseln. Ob Altersverträge in den Förderkatalog einbezogen werden, hängt davon ab, ob die Versicherungsgesellschaften ihre am Markt befindlichen Anlageformen den notwendigen Kriterien anpassen werden.

Zuschüsse steigen in vier Stufen

Die Zuschüsse werden in vier Stufen bis auf 300 Mark pro Sparer im Jahr 2008 angehoben. Für zusammen veranlagte Ehegatten gibt es den doppelten Zuschuss, also 600 Mark pro Jahr. Zusätzlich sponsert die rot-grüne Regierung um Walter Riester Familien mit zusätzlichen 360 Mark je Kind. Die volle Förderung vom Staat für die private Altersvorsorge bekommt nur, wer ab dem Jahr 2002 ein Prozent, ab dem Jahr 2004 zwei Prozent, ab dem Jahr 2006 drei Prozent und ab dem Jahr 2008 vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens investiert. Dabei muss der volle Prozentsatz nicht komplett aus eigener Sparleistung erbracht werden. Es genügt, wenn die Sparleistung zusammen mit der Förderung den Beitrag von einem Prozent ergibt. Jeder hat natürlich das Recht, mehr in seine Altersvorsorge zu investieren. An der maximalen Förderungshöhe ändert das jedoch nichts. Umgekehrt gilt: Ist die Sparleistung geringer als gefordert, gibt es den Zuschuss nur anteilig.

Förderung #8222;gedeckelt #8221;

Neben den Zuschüssen wird zusätzlich eine steuerliche Entlastung möglich sein, die jedoch vor allem Besserverdienern zugute kommt. Um die Steuerersparnis zu begrenzen, hat der Bundesarbeitsminister eine Deckelung der Förderung eingebaut. Diese liegt nach neuesten Angaben im Jahr 2008 bei vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens, höchstens jedoch bei 4107 Mark.

Beispiel: Eine Familie mit einem Kind, bei der der Vater Alleinverdiener ist, hat ein Einkommen von 150 000 Mark. Die Familie bekommt im Jahr 2008 nun eine Grundzulage von 600 Mark und 360 Mark für das Kind. Die Eigenleistung lässt sich dadurch auf einen Beitrag von 3147 Mark reduzieren. Diese Sparbeiträge kann die Familie als Sonderausgaben in ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. Dies ergibt unter dem Strich eine Entlastung vom 398 Mark. Die tatsächliche Eigenleistung beträgt demnach nur noch 2749 Mark (Förderquote von 33 Prozent).

Buchstäblich in letzter Minute wurde die eigengenutzte Immobilie in den Förderungskatalog aufgenommen. Danach kann ein Sparer künftig maximal 100 000 Mark von seinem Vorsorgekonto für die Finanzierung des Eigenheims verwenden, muss diesen Betrag aber in monatlich gleichbleibenden Raten bis zur Vollendung des 65. Lebensjahrs wieder in seinen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Wird die Immobilie hingegen verkauft, muss entweder eine neue Immobilie zur Selbstnutzung erworben werden oder der Erlös ist dem Vorsorgekonto gutzuschreiben. Geschieht das nicht, sind die bisherigen Zuschüsse zurückzubezahlen. Zusätzlich werden Steuern auf die offene Darlehenssumme fällig.

Traditionelle Rente verändert

Die Reform für die private Altersvorsorge geht auch an der traditionellen gesetzlichen Rente nicht spurlos vorüber. Folgende Änderungen sind hierbei zu erwähnen: Für Kindererziehung erhalten Frauen, gestaffelt nach der Kinderzahl, verbesserte Kinderzuschläge. Dabei gibt es künftig für das erste Kind einen Rentenanspruch, der zwei so genannten Entgeltpunkten oder einer zweijährigen Tätigkeit mit Durchschnittseinkommen entspricht. Für jedes weitere Kind wird ein weiterer Entgeltpunkt gutgeschrieben.

Witwenrenten liegen vom kommenden Jahr an bei 55 (bisher 60) Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Ist einer der beiden Partner bei Inkrafttreten des Gesetzes älter als 40 Jahre, wird auf die Kürzung der Hinterbliebenenrente verzichtet.

Wer wird gefördert?

Zum begünstigten Personenkreis gehören alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Zu dieser Gruppe zählen insbesondere:

Arbeitnehmer

Behinderte in Werkstätten

Versicherte während einer anzurechnenden Kindererziehungszeit (Dauer 3 Jahre)

Pflegepersonen

Geringfügig Beschäftigte, die auf Versicherungsfreiheit verzichtet haben

Wehr- und Zivildienstleistende

Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld

Die private Altersvorsorge wird nicht staatlich subventioniert, wenn folgende Personen privat für ihren Lebensabend ansparen:

Beamte

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

Richter

Soldaten

Selbstständige, die eine private Altersvorsorge aufbauen

Förderung der privaten Altersvorsorge im Jahr 2008

Einkommen

Eigen-

Grund-

Kinder-

Sparleistung insgesamt

Steuer-

Förderquote in %

Alleinstehend, kein Kind

10.000

176

300

#8211;

476

#8211;

63

30.000

900

300

#8211;

1.200

#8211;

25

50.000

1.700

300

#8211;

2.000

264

28

80.000

2.900

300

#8211;

3.200

822

35

100.000

3.700

300

#8211;

4.000

1.285

40

150.000

3.807

300

#8211;

4.107

1.424

42

Alleinstehend, ein Kind

10.000

147

300

360

807

#8211;

82

30.000

540

300

360

1.200

#8211;

55

50.000

1.340

300

360

2.000

#8211;

33

80.000

2.540

300

360

3.200

342

31

100.000

3.340

300

360

4.000

779

36

150.000

3.447

300

360

4.017

1.060

42

Verheiratet, ohne Kinder

10.000

176

600

#8211;

776

#8211;

77

30.000

600

600

#8211;

1.200

#8211;

50

50.000

1.400

600

#8211;

2.000

#8211;

30

80.000

2.600

600

#8211;

3.200

234

26

100.000

3.400

600

#8211;

4.000

536

28

150.000

3.507

600

#8211;

4.107

806

34

Verheiratet, 2 Kinder

10.000

293

600

720

1.613

#8211;

82

30.000

293

600

720

1.613

#8211;

82

50.000

680

600

720

2.000

#8211;

66

80.000

1880

600

720

3.200

#8211;

41

100.000

2.680

600

720

4.000

#8211;

33

150.000

4.680

600

720

6.000

572

32

Höhe der Förderung

Jahr

Sonderausgaben-

Höhe der Grundzulage

Zulage je Kind

2002/2003

max. 1%

75 DM

90 DM

2004

max. 2%

150 DM

180 DM

2005

max. 2%

150 DM

180 DM

2006/2007

max. 3%

225 DM

270 DM

2008

max. 4%

300 DM

360 DM

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