Übersicht: Wer wird gefördert?
Tabelle: Förderung der privaten Altersvorsorge im Jahr 2008
Tabelle: Höhe der Förderung
Nach heftigen parteipolitischen Diskussionen ist der Streit um das Reformpaket zur Alterversorgung nochmals neu geschnürt und im Bundesrat verabschiedet worden. Die gute Nachricht: Ab 1. Januar 2002 wird die private Altersvorsorge staatlich bezuschusst. Zuschüsse und Steuervorteile gibt es nun nicht, wie bisher vorgesehen, nur für Sparverträge. In buchstäblich letzter Minute wurde auch die selbstgenutzte Immobilie in den Förderkatalog aufgenommen. Die schlechte Nachricht: Selbstständige bleiben bei den neuen Reglements grundsätzlich außen vor. Begünstigt sind vor allem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer.
Anlageformen anpassen
Egal, ob man ab 1. Januar 2002 freiwillig in eine Rentenversicherung einbezahlt, einen Fondssparplan oder eine Lebensversicherung abschließt, begünstigt sind nur solche Anlageformen, die den Riester-Kriterien prinzipiell entsprechen. Um Verbraucher vor unseriösen Angeboten zu schützen, erhalten die Versicherer ein spezielles Zertifikat vom Bundesaufsichtsamt. Dieses Zertifikat ist jedoch nicht mit einem Gütesiegel für die Rentabilität oder die Qualität des angebotenen Produktes zu verwechseln. Ob Altersverträge in den Förderkatalog einbezogen werden, hängt davon ab, ob die Versicherungsgesellschaften ihre am Markt befindlichen Anlageformen den notwendigen Kriterien anpassen werden.
Zuschüsse steigen in vier Stufen
Die Zuschüsse werden in vier Stufen bis auf 300 Mark pro Sparer im Jahr 2008 angehoben. Für zusammen veranlagte Ehegatten gibt es den doppelten Zuschuss, also 600 Mark pro Jahr. Zusätzlich sponsert die rot-grüne Regierung um Walter Riester Familien mit zusätzlichen 360 Mark je Kind. Die volle Förderung vom Staat für die private Altersvorsorge bekommt nur, wer ab dem Jahr 2002 ein Prozent, ab dem Jahr 2004 zwei Prozent, ab dem Jahr 2006 drei Prozent und ab dem Jahr 2008 vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens investiert. Dabei muss der volle Prozentsatz nicht komplett aus eigener Sparleistung erbracht werden. Es genügt, wenn die Sparleistung zusammen mit der Förderung den Beitrag von einem Prozent ergibt. Jeder hat natürlich das Recht, mehr in seine Altersvorsorge zu investieren. An der maximalen Förderungshöhe ändert das jedoch nichts. Umgekehrt gilt: Ist die Sparleistung geringer als gefordert, gibt es den Zuschuss nur anteilig.
Förderung #8222;gedeckelt #8221;
Neben den Zuschüssen wird zusätzlich eine steuerliche Entlastung möglich sein, die jedoch vor allem Besserverdienern zugute kommt. Um die Steuerersparnis zu begrenzen, hat der Bundesarbeitsminister eine Deckelung der Förderung eingebaut. Diese liegt nach neuesten Angaben im Jahr 2008 bei vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens, höchstens jedoch bei 4107 Mark.
Beispiel: Eine Familie mit einem Kind, bei der der Vater Alleinverdiener ist, hat ein Einkommen von 150 000 Mark. Die Familie bekommt im Jahr 2008 nun eine Grundzulage von 600 Mark und 360 Mark für das Kind. Die Eigenleistung lässt sich dadurch auf einen Beitrag von 3147 Mark reduzieren. Diese Sparbeiträge kann die Familie als Sonderausgaben in ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. Dies ergibt unter dem Strich eine Entlastung vom 398 Mark. Die tatsächliche Eigenleistung beträgt demnach nur noch 2749 Mark (Förderquote von 33 Prozent).
Buchstäblich in letzter Minute wurde die eigengenutzte Immobilie in den Förderungskatalog aufgenommen. Danach kann ein Sparer künftig maximal 100 000 Mark von seinem Vorsorgekonto für die Finanzierung des Eigenheims verwenden, muss diesen Betrag aber in monatlich gleichbleibenden Raten bis zur Vollendung des 65. Lebensjahrs wieder in seinen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Wird die Immobilie hingegen verkauft, muss entweder eine neue Immobilie zur Selbstnutzung erworben werden oder der Erlös ist dem Vorsorgekonto gutzuschreiben. Geschieht das nicht, sind die bisherigen Zuschüsse zurückzubezahlen. Zusätzlich werden Steuern auf die offene Darlehenssumme fällig.
Traditionelle Rente verändert
Die Reform für die private Altersvorsorge geht auch an der traditionellen gesetzlichen Rente nicht spurlos vorüber. Folgende Änderungen sind hierbei zu erwähnen: Für Kindererziehung erhalten Frauen, gestaffelt nach der Kinderzahl, verbesserte Kinderzuschläge. Dabei gibt es künftig für das erste Kind einen Rentenanspruch, der zwei so genannten Entgeltpunkten oder einer zweijährigen Tätigkeit mit Durchschnittseinkommen entspricht. Für jedes weitere Kind wird ein weiterer Entgeltpunkt gutgeschrieben.
Witwenrenten liegen vom kommenden Jahr an bei 55 (bisher 60) Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Ist einer der beiden Partner bei Inkrafttreten des Gesetzes älter als 40 Jahre, wird auf die Kürzung der Hinterbliebenenrente verzichtet.
Wer wird gefördert?
Zum begünstigten Personenkreis gehören alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Zu dieser Gruppe zählen insbesondere:
Arbeitnehmer
Behinderte in Werkstätten
Versicherte während einer anzurechnenden Kindererziehungszeit (Dauer 3 Jahre)
Pflegepersonen
Geringfügig Beschäftigte, die auf Versicherungsfreiheit verzichtet haben
Wehr- und Zivildienstleistende
Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld
Die private Altersvorsorge wird nicht staatlich subventioniert, wenn folgende Personen privat für ihren Lebensabend ansparen:
Beamte
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Richter
Soldaten
Selbstständige, die eine private Altersvorsorge aufbauen
Förderung der privaten Altersvorsorge im Jahr 2008
Einkommen
Eigen-
Grund-
Kinder-
Sparleistung insgesamt
Steuer-
Förderquote in %
Alleinstehend, kein Kind
10.000
176
300
#8211;
476
#8211;
63
30.000
900
300
#8211;
1.200
#8211;
25
50.000
1.700
300
#8211;
2.000
264
28
80.000
2.900
300
#8211;
3.200
822
35
100.000
3.700
300
#8211;
4.000
1.285
40
150.000
3.807
300
#8211;
4.107
1.424
42
Alleinstehend, ein Kind
10.000
147
300
360
807
#8211;
82
30.000
540
300
360
1.200
#8211;
55
50.000
1.340
300
360
2.000
#8211;
33
80.000
2.540
300
360
3.200
342
31
100.000
3.340
300
360
4.000
779
36
150.000
3.447
300
360
4.017
1.060
42
Verheiratet, ohne Kinder
10.000
176
600
#8211;
776
#8211;
77
30.000
600
600
#8211;
1.200
#8211;
50
50.000
1.400
600
#8211;
2.000
#8211;
30
80.000
2.600
600
#8211;
3.200
234
26
100.000
3.400
600
#8211;
4.000
536
28
150.000
3.507
600
#8211;
4.107
806
34
Verheiratet, 2 Kinder
10.000
293
600
720
1.613
#8211;
82
30.000
293
600
720
1.613
#8211;
82
50.000
680
600
720
2.000
#8211;
66
80.000
1880
600
720
3.200
#8211;
41
100.000
2.680
600
720
4.000
#8211;
33
150.000
4.680
600
720
6.000
572
32
Höhe der Förderung
Jahr
Sonderausgaben-
Höhe der Grundzulage
Zulage je Kind
2002/2003
max. 1%
75 DM
90 DM
2004
max. 2%
150 DM
180 DM
2005
max. 2%
150 DM
180 DM
2006/2007
max. 3%
225 DM
270 DM
2008
max. 4%
300 DM
360 DM