Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Archiv

Privates ist verboten

Erledigen Mitarbeiter in ihrer Arbeitszeit private Angelegenheiten, dann ist das kein Grund für eine fristlose Kündigung. Ohne Abmahnung kommen Chefs da nicht weiter.

Geklagt hatte vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz ein Lastwagenfahrer. Dessen Arbeitgeber hatte ihn fristlos entlassen, nachdem der Mitarbeiter in seiner Arbeitszeit ein Erdkabel auf dem Lkw transportiert hatte, um es auf dem Firmengelände zu zerschneiden und es später privat zu verwerten.

Auch die Richter vertraten die Auffassung, dass der Mitarbeiter damit gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen habe. Doch vor einer Kündigung müsse dem Mitarbeiter die Möglichkeit gegeben werden, sein Verhalten zu ändern. Folglich sei erst eine Abmahnung angemessen. Nur wenn sich sein Verhalten danach nicht ändert, sei eine Kündigung möglich.

LAG Rheinland-Pfalz: Urteil vom 10.7.2008, Az.: 10 Sa 209/08

(jw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
In einer Abmahnung muss das Fehlverhalten des Mitarbeitenden konkret benannt werden.

Recht

Die 7 wichtigsten Antworten zum Thema Abmahnung

Kündigungen ohne Abmahnung sind schwierig. Doch welche Fehler dürfen Sie abmahnen und was muss unbedingt drinstehen? Antworten auf 7 Fragen.

    • Recht, Arbeitsrecht
Wer auf privat betriebenen Parkplätzen kostenlos parken darf, muss sich an das Zeitlimit halten. Ansonsten drohen dem Fahrer Strafgebühren, dem Fuhrparkmanager Ärger und vom Halter eine Unterlassungserklärung.

Fuhrpark

Sind Strafzettel von privaten Parkplatzkontrollen rechtmäßig?

Wenn sich Mitarbeiter mit Firmenwagen auf Kundenparkplätzen nicht an die Zeitlimits handeln, hat der Arbeitgeber den Ärger. Aber dürfen Betreiber solcher privaten Parkflächen wirklich Gebühren einfordern?

    • Fuhrpark
Was Mitarbeitende privat in sozialen Netzwerken schreiben, können Chefs nicht überprüfen.

Urteil

Haften Arbeitgeber für private Äußerungen ihrer Mitarbeitenden?

Ein Betrieb wird verklagt, weil ein Mitarbeiter bei Facebook über die Konkurrenz gelästert hat. Jetzt hat ein Gericht geklärt, ob Chefs für solche Aussagen haften müssen.

Betriebe sollten sensibel mit Daten von Kunden umgehen. In sozialen Netzwerken der Mitarbeitenden haben sie nichts zu suchen.

DSGVO-Urteil

Gefährlich: Kundenkontakt über private Social-Media-Kanäle

Eine Kundin wird auf sozialen Netzwerken von Mitarbeitenden eines Unternehmens kontaktiert und zieht vor Gericht. Das gibt ihr Recht – aus einem bestimmten Grund.

    • Recht