Enthält Bauschaum Isocyanate, darf er ab 24. August nur noch nach entsprechender Schulung verarbeitet werden. 
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Enthält Bauschaum Isocyanate, darf er ab 24. August nur noch nach entsprechender Schulung verarbeitet werden. 

Recht

Frist endet: Schulungspflicht für PU-Schäume, -Kleber und -Lacke

Ihr Team setzt PU-Produkte wie Bauschaum ein und ist noch nicht geschult? Dann sollten Sie jetzt handeln. Die Schonfrist endet im August.

Was wäre die Bauwirtschaft ohne ihre Polyurethane (PU)? Die Stoffe finden sich in verschiedensten Produktgruppen: Montageschäumen, Bodenbelagsklebstoffen, Ölen, Wachsen, Beschichtungen und Lacken – selbst manchen Wasserlacken.

Polyurethane sind die ausgehärteten Reaktionsprodukte von Isocyanaten beziehungsweise Diisocyanaten, weiß man beim Bauportal der BG Bau. Das Problem: Diisocyanate seien häufig Auslöser von berufsbedingten Atemwegserkrankungen. Daher hat die Europäische Kommission eine Schulungspflicht im Umgang mit Diisocyanaten beschlossen.

Fristende ist der 24. August 2023. Danach dürfen Produkte, die Diisocyanate in einer größeren Konzentration als 0,1 Gewichtsprozent enthalten, gewerblich nur noch von Personen verwendet werden, die dafür eine Schulung zur sicheren Verwendung abgeschlossen haben.

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Bei Nichteinhaltung könne die zuständige Behörde laut §23 des Chemikaliengesetzes eine Anordnung treffen, die der Arbeitgeber umsetzen muss, stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) auf Anfrage klar. Tut der Arbeitgeber das nicht, könne die Vollzugsbehörde die weitere Anwendung untersagen und eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro verhängen.

Wie kann man sich schulen lassen? Die Mitglieder der Herstellerverbände Isopa/Alipa haben sich  laut Baua verpflichtet, Schulungsmaterialien zu erarbeiten und auf einer Internetplattform bereitzustellen. Sie bieten unter der Website safeusediisocyanates.eu zum Beispiel Selbstlernkurse an. Kosten laut Website: 5 Euro pro Trainingszertifikat plus 10 Euro Gebühr pro Rechnung.

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