Foto: kosach 166 - stock.adobe.com

Unternehmensfinanzierung

So schützen Sie sich vor Zombie-Kunden!

Weniger Unternehmensinsolvenzen und weniger überschuldete Verbraucher? Ein gutes Zeichen ist das derzeit nicht, das dicke Ende kommt noch. So sorgen Sie vor!

Auf einen Blick:

  • Insolvenzbedrohte Zombie-Unternehmen und überschuldete Kunden schieben den Insolvenzantrag vor sich her und bedrohen damit gesunde Betriebe. Das liegt vor allem an den Corona-Hilfsmaßnahmen.
  • Für Handwerksbetriebe steigt damit das Risiko von Forderungsausfällen.
  • Doch es gibt Möglichkeiten, solche Kunden zu erkennen und sich gegen Zahlungsausfälle abzusichern, von kostenpflichtigen Auskünften bis zu einfachen und kostensparenden Maßnahmen im eigenen Betrieb.

Wissen Sie was ein Zombie-Kunde ist? Das sind jene Kunden, die nach außen wirtschaftlich gesund wirken, bei denen es aber unter der Oberfläche finanziell schon dermaßen schlecht aussieht, dass sie eigentlich gar keine Aufträge vergeben dürften – weil sie längst hätten Insolvenz anmelden müssen. Wenn die Zahl solcher gewerblichen und privaten Kunden steigt, dann könnte das an der Corona-Pandemie liegen. In beiden Fällen drohen ausführenden Handwerksbetrieben Zahlungsausfälle.

Zombie-Kunden: die guten Zahlen sind nicht stimmig

Ein Warnsignal ist laut Creditreform der starke Rückgang der Insolvenzzahlen. Das passe nicht zur wirtschaftlichen Lage in der Corona-Krise: Für das Gesamtjahr 2020 rechnet die Creditreform mit 16.300 Unternehmensinsolvenzen und 45.800 Verbraucherinsolvenzen. Die Unternehmensinsolvenzen sinken damit gegenüber 2019 um mehr als 13 Prozent, die Verbraucherinsolvenzen sogar um mehr als 27 Prozent.

Auch die Bundesbank warnt: „Angesichts des außerordentlichen Wirtschaftseinbruchs im laufenden Jahr ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der insolventen Unternehmen in den kommenden Quartalen deutlich erhöhen wird.“ Sie sieht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für die Zunahme von Zombie-Unternehmen.

Eigentlich müssten die Zahlen in der Krise steigen, statt zu sinken. Darum warnt die Creditreform schon seit Monaten vor „Zombie-Unternehmen“, die überschuldet und zahlungsfähig sind. Weil jedoch die Pflicht zur Insolvenzanmeldung während der Corona-Krise ausgesetzt wurde, könnten solche Firmen den Insolvenzantrag vor sich herschieben.

Problematisch sei zudem, „dass durch die Staatshilfen sehr viele Unternehmen am Markt blieben, die unabhängig von der Corona-Krise eigentlich nicht mehr überlebensfähig“ sind. Steuerstundung, Schnellkredite und andere Hilfen halten Betriebe über Wasser, die auch ohne Corona-Krise Probleme bekommen hätten.

Weniger Gewerbeabmeldungen in der Krise

Hinzu kommt laut Creditreform ein zweites Warnsignal: die sinkende Zahl an Gewerbeabmeldungen. Denn viele Firmeninhaber kämen einer drohenden Insolvenz erfahrungsgemäß dadurch zuvor, dass sie ihr Gewerbe abmelden. Doch auch diese Zahl sei rückläufig, um 16 Prozent im ersten Halbjahr 2020. Bei Kleinunternehmen liege der Wert sogar bei einem Minus 22,3 Prozent.

Deutlich erhöht hätten sich indes schon jetzt die Schäden für die Gläubiger insolventer Unternehmen: Lagen sie bei 2019 noch bei 23 Milliarden Euro, so rechnet die Creditreform jetzt mit offenen Forderungen in Höhe von 34 Milliarden Euro.

Verbraucher-Insolvenzen: Ruhe vor dem Sturm?

Von Zombie-Kunden spricht die Creditreform bei Verbrauchern zwar nicht. Doch auch die Überschuldung der Verbraucher sei trotz Pandemie, Kurzarbeit und Jobverlusten rückläufig. Hierbei spielten aber auch die Pläne der Bundesregierung eine Rolle, die Frist für die Restschuldbefreiung auf drei Jahre zu verkürzen.

Die Creditreform warnt vor der „Ruhe vor dem Sturm“, denn nach ihre Schätzung „kämpfen derzeit zwei Millionen Freiberufler und Solo-Selbstständige um ihre Existenz und stehen am Rande einer Überschuldung“. Vor allem „die unteren sozialen Schichten“ hätten „keine oder nur sehr geringe finanzielle Reserven“ und würden sich ver- und überschulden. Daher „deuten sich finanzielle Überlastungen an, die zeitlich versetzt, zu einem Anstieg der Überschuldungsfälle führen werden“.

Tipp #1: Nutzen Sie Wirtschaftsauskunfteien!

Bei gewerblichen Kunden rät Finanzierungsexperte Carl-Dietrich Sander vom Bundesverband Die KMU-Berater dazu, mehr als bisher die Dienste von Wirtschaftsauskunfteien wie Creditreform, Crifbürgel oder Dun & Bradtstreet in Anspruch zu nehmen:

  • Bei gewerblichen Neukunden sei derzeit ein gesundes Misstrauen angebracht. „Sie wissen nie, ob der Neukunde zu Ihnen kommt, weil er so viel Gutes über Sie gehört hat – oder weil er bei seinen bisherigen Lieferanten schon verschuldet ist.“ Das sei zum Beispiel auch im Fachhandel gerade ein Thema: Bonitätsprüfungen bei Neukunden. „Die Anfragen nach Lieferantenkrediten nehmen zu“, berichtet Sander, „weil manche Kunden von der Hausbank keinen Kredit mehr bekommen“.
  • Bei gewerblichen Bestandskunden sollten Sie ebenfalls genauer hinschauen. „Ich würde mir mindestens einmal im Jahr eine Auskunft ziehen, ob sich etwas geändert hat und wo die Warnlampen angehen“, sagt Sander. Ein guter Richtwert sei der Crefo-Index, an dem sich laut Sander Leasing- und Factoring-Gesellschaften orientierten: „Bei einem Crefo-Index von 270 bis 280 fängt bei denen meisten das Nachdenken an.“

Auch für Privatkunden gebe es eine gut gerüstete Auskunftei: die Schufa. Die habe allerdings den Nachteil, dass es keine Auskünfte ohne Mitgliedschaft gibt, sagt Sander. „Und dass Kunden von sich aus eine Selbstauskunft von der Schufa vorlegen, halte ich für unwahrscheinlich.“

Tipp # 2: Nutzen Sie Ihre eigenen Informationen und Kontakte

Zudem stehen Handwerksbetrieben weitere Möglichkeiten offen, sich über die finanzielle Lage von Neu- und Bestandskunden zu informieren, berichtet Carl-Dietrich Sander:

  • Mahnwesen: Ein wichtiger Indikator bei Bestandskunden sei deren Zahlungsverhalten. „Wenn ich Rechnungen immer sofort schreibe und Zahlungen stringent mahne, bekomme ich sehr schnell ein Signal, wenn sich beim Zahlungsverhalten eines Kunden etwas ändert.“
  • Lokale Netzwerke nutzen: Nicht zuletzt rät Sander zum informellen Austausch unter Kollegen. „Wenn man gut vernetzt ist, sollte man diese Möglichkeit unbedingt nutzen, um sich ein bisschen gegenseitig zu schützen.“

Tipp # 3: Anzahlungen, Abschläge, Sicherheiten

Gegen Forderungsausfälle können sich Handwerker aber auch ganz direkt und wirksam absichern:

  • Anzahlungen und Abschläge können Sie mit gewerblichen und privaten Kunden vereinbaren. „Bei einem Kunden, der sich darauf nicht einlässt, würde ich es mir noch einmal überlegen, wie wichtig er wirklich für mein Unternehmen ist“, rät Sander.
  • Schutz gegen Zahlungsausfälle nicht nur bei Zombie-Kunden bietet zudem die Bauhandwerkersicherung nach Paragraf 650f BGB. Diese können Kunden in Form einer Bankbürgschaft oder einer Garantie stellen und sichern so die Zahlung des Werklohns ab. Die Bauhandwerkersicherung ist eine seriöse und etablierte Form der Absicherung für den Handwerker. Sie können die Bauhandwerkersicherung nach Vertragsabschluss jederzeit verlangen. Lehnt ein Kunde ab, können Sie von Ihrem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen, ohne negative Folgen fürchten zu müssen

Tipp: Alle wichtigen Infos zum Thema „Unternehmensfinanzierung und Corona-Krise“ gibt es im kostenlosen handwerk.com-Newsletter. Hier anmelden!

Auch interessant:

Foto: privat carl-dietrich sander
Foto: kosach 166 - stock.adobe.com

Das könnte Ihnen auch gefallen: