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Starthilfe für neue Stellen

Ob Lehrgänge, neue Arbeitsplätze oder Starthilfe für Azubis: Wer Arbeit schafft, kann auf öffentliche Hilfe rechnen. So kommen Sie an die Fördergelder.

Ob Lehrgänge, neue Arbeitsplätze oder ein Zuschuss für den neuen Azubi: Wer Arbeit schafft, kann auf öffentliche Hilfe rechnen. Ein Förderprofi verrät, wie Sie schnell und sicher an die Zuschüsse kommen.

von Jörg Wiebking

Gute Mitarbeiter kann ein Unternehmen suchen, oder es kann sie formen. Weil qualifizierte Parkettleger Mangelware sind, sorgt zum Beispiel die Wilfried Husnik GmbH in Laatzen selbst für das Know-how: Praktikum, Einarbeitung und Weiterbildung für die neuen Mitarbeiter finanziert teilweise die Arbeitsagentur. "Wir brauchen hoch qualifizierte Mitarbeiter, denn wir haben uns auf Privatkunden mit höchsten Ansprüchen spezialisiert", berichtet Oliver Husnik, im Familienunternehmen für das Personal verantwortlich.

Selbst qualifizieren

Das müssen die Kandidaten, die von der Arbeitsagentur kommen, oft erst lernen - das richtige Auftreten, die Arbeitstechniken und das flotte Arbeitstempo. Die Zuschüsse der Agentur gleichen die anfänglichen Produktivitätsnachteile aus. Bei Husnik bekommen das auch die altgedienten Mitarbeiter zu spüren: "Die Neuen sind den Akkord meist nicht gewöhnt, mit dem Zuschuss können wir den Akkordverlust der Kollegen ausgleichen", berichtet Oliver Husnik.

Förderung nutzen

Fördermöglichkeiten für Arbeitsplätze gibt es viele, vom Zuschuss für Auszubildende bis zur Investitionshilfe. Wo die regionalen Fördertöpfe stehen, wissen die Handwerkskammern und die Wirtschaftsförderer in der Region. Wenn es darum geht, Arbeitslose zu vermitteln, sind zudem die Arbeitsagenturen engagiert. Ihre finanziellen Anreize flankieren sie mit Serviceleistungen: "Wir verstehen die Arbeitgeber als unsere Kunden", betont Dieter Zimmermann von der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit. Das bedeute für Unternehmer schnelle Termine, qualifizierte Förderberatung und zügige Antragsverfahren. "Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind, werden die Arbeitgeberleistungen in der Regel innerhalb von 14 Tagen ausgezahlt", sagt Zimmermann.

Tipps für den Antrag

Gut vorbereitet sollten Handwerker dennoch sein, wenn sie Zuschüsse für neue Mitarbeiter beantragen, empfiehlt Fördermittelberater Michael D. G. Wandt. "Die Agenturen werden immer fragen, ob es nicht auch mit weniger Förderung geht", berichtet der Experte von seinen Erfahrungen:

Argumentieren: Ein Unternehmer sollte erläutern können, warum er diesen speziellen Mitarbeiter einstellen will, warum das ohne Förderung nicht möglich ist und warum der Bewerber in anderen Firmen überhaupt keine Chance hätte.

Auswählen: Arbeitgeber sollten sich besonders um Bewerber bemühen, die weniger als sechs Monate arbeitslos sind, das erhöhe die Aussichten auf Förderung "wesentlich", berichtet Wandt. Denn die Arbeitagenturen vergleichen die Zuschüsse mit dem, was sie dadurch künftig sparen können. Wer länger als sechs Monate arbeitslos ist, bekommt nur noch Harz-IV-Leistungen - eine geringe Ersparnis im Vergleich zu den Förderkosten und den Erfolgsaussichten.

Auftreten: Nicht zuletzt kommt es auf die zwischenmenschliche Ebene an. "Ein vernünftiger Umgang mit den Mitarbeitern der Arbeitsagentur sollte selbstverständlich sein", rät Wandt. Denn ohne den guten Willen des Sachbearbeiters gibt es keinen einzigen Cent.

Weitere Praxistipps zum Thema Fördergelder für Handwerker gibt Förderberater Michael Wandt im Internet in seinem Fördertagebuch unter http://foerdermittel.handwerk.com

Geld von der Agentur

Eingliederungszuschüsse gibt es, wenn ein Arbeitsloser schwer zu vermitteln ist, zum Beispiel weil die fachliche Qualifikation fehlt oder aus Altersgründen. Der Zuschuss ist ein Ausgleich für "Minderleistungen". Die Agentur kann für maximal zwölf Monate bis zu 50 Prozent des Lohns und sowie 20 Prozent vom Arbeitgeberanteil am Sozialversicherungsbeitrag übernehmen.

Zuschüsse bei Neugründungen können Existenzgründer beantragen, wenn Sie einem Arbeitslosen in den ersten zwei Jahren ihrer Selbstständigkeit eine unbefristste stelle anbieten und nicht mehr als fünf Mitarbeiter haben. Die Agenttur kann für maximal ein Jahr bis zu 50 Prozent der Lohnzahlung plus einen pauschalisrten Arbeitgeberanteil am Sozialversicherungsbeitrag zahlen - jedoch nur für zwei Mitarbeiter gleichzeitig.

Ausbildungshilfen gibt es etwa für ausbildungsbegleitenden Unterricht und sozialpädagogische Betreuung für Azubis mit Bildungsdefiziten wie auch für den Lebensunterhalt bei auswärtiger Unterbringung

Einen Einstellungszuschss kann ein Unternehmen beantragen, wenn es einen Mitarbeiter zur Fortbildung schickt und für diese Zeit einen Vertreter beschäftigt. Die Agentur übernimmt dann zwischen 50 und 100 Prozent des Lohns zuzüglichen eines pauschalen Arbeitgeberanteils am Sozialversicherungsbeitrag.

Über weitere Programme informiert die Arbeitsagentur vor Ort oder im Web unter www.arbeitsagentur.de

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