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Corona

Telefonische Krankschreibung soll regional möglich sein

Zu Beginn der Corona-Krise waren Krankschreibungen ohne Arztbesuch bundesweit möglich. Jetzt soll es bei Bedarf regionale Ausnahmeregeln geben.

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Wenn es in einzelnen Regionen wieder zu steigenden Infektionszahlen durch das Coronavirus kommt, soll es wieder möglich sein, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dazu Ausnahmeregeln bei der Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beschlossen.

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Welche Ausnahmeregeln sind regional möglich?

Nach einem Telefonat mit dem Arzt sollen sich Patienten für bis zu sieben Tage krankschreiben lassen können. Voraussetzung: Die Versicherten leiden an einer Erkrankung der oberen Atemwege ohne schwere Symptome. Außerdem müssen sich Mediziner durch eine „eingehende telefonische Befragung“ vom Zustand des Patienten überzeugen. Wie der G-BA weiter mitteilt, soll die Krankschreibung einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen erweitert werden können.

Wann und wie lange gelten die Sonderregeln?

Damit die Ausnahmeregeln regional in Kraft treten können, ist ein gesonderter Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses erforderlich. Die Regeln gelten dann räumlich begrenzt und zeitlich befristet.

Bundesweite Sonderregeln für die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gab es in der Corona-Krise schon einmal. Die zeitlich befristeten Regeln hatte der G-BA im März 2020 wegen der Pandemie beschlossen. Seit dem 1. Juni 2020 müssen Ärzte ihre Patienten wieder körperlich untersuchen, bevor sie ein Attest ausstellen können.

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