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Selbsthilfe
Verein(t) im Streit mit den Banken
Wer Ärger mit der Bank hat, behält das meist lieber für sich. Doch davon profitiert nur einer: die Bank. In Selbsthilfeorganisationen und Schutzgemeinschaften finden Sie Unterstützung anderer Betroffener, Infos und wichtige Kontakte.
Faust

Die wichtigste Erkenntnis, die diese Vereine, Interessengruppen und Organisationen bieten: Sie sind nicht allein! Angesichts des hohen Ansehens, das Banken und Banker einst genossen haben, mag so mancher Handwerker noch immer an sich selbst zweifeln, wenn er Ärger mit seiner Bank oder Sparkasse bekommt. Ganz zu schweigen davon, dass natürlich niemand gerne über finanzielle Probleme spricht.
Doch die Mischung aus Scham und Angst schwächt den klaren Blick darauf, dass auch Kreditinstitute Fehler machen können. Der Austausch mit anderen Betroffenen kann dann wieder für mehr Klarheit über den eigenen Standpunkt sorgen.
Jede Gruppe arbeite anders
Feste Regeln, nach denen sich Betroffene im Streit mit der Hausbank organisieren, gibt es nicht. Hier kann jeder seinen eigenen Bedürfnissen und Interessen folgen.
Die einen setzen darauf, mit Druck etwas zu bewirken und gehen vielleicht öffentlich gegen eine Sparkasse in ihrer Region an. Andere Organisationen legen ihren Schwerpunkt auf den Informationsaustausch und die Vermittlung von Kontakten - zum Beispiel zu kompetenten Rechtsanwälten und Kontenprüfern.
Keine Sammelklagen
Mit einem dürfen Sie allerdings in keiner Selbsthilfeorganisation rechnen: mit Sammelklagen. Dieses Instrument ist vor allem durch Aufsehen erregende Klagen in den USA bekannt und wirkt attraktiv, da sich Beteiligte die Kosten im Rechtsstreit teilen können. Doch in Deutschland gibt es die Sammelklage in dieser Form nicht. Allenfalls ist eine Prozessverbindung denkbar, doch das ist nur möglich, wenn es in allen Einzelprozessen um genau die gleichen Rechtsfragen und Tatbestände geht. Die Chancen auf die Prozessverbindung sind daher in Auseinandersetzungen mit Banken sehr gering.
Übrigens bieten die uns bekannten Organisationen auch keine individuelle Rechtsberatung an. Diese Aufgabe ist Rechtsanwälten vorbehalten
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen und Kontaktdaten von Selbsthilfeorganisationen und Schutzgemeinschaften.
Wir werden die Liste laufend ergänzen. Gerne können Sie uns auch per E-Mail Organisationen zur Aufnahme in diese Liste vorschlagen .
Interessengruppe SOS Handwerk*Ansprechpartner:
Wolfgang Schroth und Reinhard Selle
Aufgaben:
gegenseitige Hilfe und Unterstützung, Druck durch Öffentlichkeit, Regionale und überregionale Informationen, Berichte und Erfahrungen
Leistungen:
z.B. Begleitung bei Gerichtsverfahren als Besucher, Begleitung bei Behördengängen etc.
Zielgruppe:
Bank- und Sparkassengeschädigte, Justizopfer von Zwangsversteigerungen
regionaler Schwerpunkt:
Brandenburg
Anzahl der Mitglieder:
Als Interessengruppe führt die Interessengemeinschaft keine Mitglieder
Kosten bzw. Mitgliedsbeiträge:
keine
Kontaktdaten:16831 Rheinsberg
Dr. Martin-Henning-Str.12
Telefon (033931) 2151 oder (03394) 444130
Telefax (033931) 37645 der (03394) 444132
sos.handwerk@t-online.de oder sos-handwerk-selle@t-online.de
http:// www.s-o-s-handwerk.de
*Alle Angaben stammen von der Interessengruppe SOS Handwerk
LIQUIKON Hilfe für Banken und Sparkassen Geschädigte e.V.*Ansprechpartner:
Bettina Rackowitz, 1. Vorstandsvorsitzende
Aufgaben:
Sofortige Hilfestellung bei Bankproblemen
Leistungen:
Im Jahresbeitrag sind wie folgt enthalten:
- Tägliche Aktualisierung unserer Internetseite
- Veröffentlichung der neusten Rechtsprechung
- 12 Stunden täglich telefonische Beratung
- Empfehlung eines im Bankrecht versierten Rechtsanwalts in nicht örtlicher
- Nähe des Mitglieds.
- Kostenlose Sichtung von Kontounterlagen / Darlehensverträgen
- mit anschließendem Statement.
- Verbraucherberatung zum Zweck des Schutze der Interessen unserer
- Mitglieder im Verbraucher sowie Regelinsolvenzverfahren.
- Hilfestellung bei der PKH ( Prozesskostenhilfe - Anträgen )
- Persönliche telefonische Betreuung
- Unterstützung bei der Schuldenbereinigung
- Fachvorträge und Interessenaustausch auf unserer jährlichen
- Jahreshauptversammlung
- Einwirkung durch Stellungnahme auf Politik und Gesetzgebung
- Rechtsanwälte / Staatsanwälte auf vermutliche Gesetzüberschreitungen
- hinweisen.
- Öffentlichkeitsarbeit um Waffengleichheit gegenüber Kreditinstituten
- herzustellen.
Zielgruppe:
keine Angaben
regionaler Schwerpunkt:
keine Angaben
Anzahl der Mitglieder:
10-50
Kosten bzw. Mitgliedsbeiträge:
- Beitrag: 85,00 EUR jährlich
- Aufnahme einmalig 30,00 EUR Entgeltlichen
- Leistungen wie zum Beispiel, die Schuldnerberatung / Liquiditätsberatung ect. werden erst nach Zahlungseingang erbracht werden und sind nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Kontaktdaten:
Halterbergsfeld 9
49086 Osnabrück
Tel. (05406) 8078271
E-Mail : Info@Liquikon.de
Web : www.Liquikon.de
*Alle Angaben stammen von Liquikon
Ansprechpartner:
Jörg Schädtler, 1. Vors.
Aufgaben:
Schutz der Verbraucher vor unredlichen Finanzdienstleistern.
Leistungen:
Leistungen der SfB für ihre Vollmitglieder
1. Im Jahres-Mitgliedsbeitrag von 75,00 Euro enthalten sind:
- Individuelle Rechtsberatung durch einen – im Bankrecht besonders erfahrenen, von der SfB ausgewählten – Rechtsanwalt (die Kosten für die ersten 20 Beratungsminuten trägt die SfB).
- Nach Wahl des Mitgliedes jährlich bis zu sechs ihn besonders interessierende Bankrechts-Gerichtsurteile im Volltext (Orientierung über die Chancen, einen teuren etwaigen Rechtsstreit zu gewinnen).
- Empfehlung von Rechtsanwälten in örtlicher Nähe des Mitgliedes, deren Interessen-/Tätigkeitsschwerpunkt Bankrecht ist (Auswahl aus weit über 100 000 zugelassenen Anwälten).
- Persönliche telefonische Betreuung durch ein Vorstandsmitglied der SfB (bis zu 20 Minuten je Mitgliedsjahr).
- Monatlich per Telefax oder E-Mail ein Rundschreiben mit aktuellen Tipps und Nachrichten, die für Bankkunden von Bedeutung sind.
- Fachvorträge und Erfahrungsaustausch unter Mitgliedern bei der SfB-Jahreshauptversammlung.
- werktäglich aktualisierter Pressespiegel (Auswertung von etwa 200 Zeitungen und Zeitschriften)
- Problembezogene Rechtsrecherchen in juristischen Datenbanken mit Dokumentation, aus der das Mitglied ableiten kann, was gegen und was für die Durchsetzbarkeit seines Anliegens bei "seiner" Bank oder Sparkasse spricht. Preis einschließlich bis zu zehn "fallbezogenen" Gerichtsurteilen im Volltext: 50,00 Euro
- Teilnahme als Zeuge bei Verhandlungen des Vollmitgliedes mit "seinem" Kreditinstitut. Preis nach Vereinbarung
- Formbriefe für Reklamationen bei "Ihrer" Bank. Preis je Formbrief 5,00 Euro
Zielgruppe:
Jeder Kontoinhaber
regionaler Schwerpunkt:
-
Anzahl der Mitglieder:
keine Angaben
Kosten bzw. Mitgliedsbeiträge:
s.o.
Kontaktdaten:
Hohenrainweg 3e
91174 Spalt
Tel.: 09175-907190
Fax: 09175-907037
schutz-vor-banken@t-online.de
http://www.schuvoba.de
*Alle Angaben stammen von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden