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Foto: handwerk.com

Handwerkskampagne für Flüchtlinge

„Welcome“ neue Fachkräfte!

Die Wirtschaftsmacht von nebenan heißt Flüchtlinge am Arbeitsmarkt willkommen. Und lädt Ihren Betrieb zum Mitmachen ein.

„Welcome Refugees!“ – willkommen Flüchtlinge! Dieser Ausruf steht als Symbol für die Willkommenskultur der Europäer. Angelehnt an dieses Symbol hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) nun die Welcome-Kampagne gestartet. So positioniert er das Handwerk in der Flüchtlingsdebatte.

Die Symbole der Willkommenskultur im Handwerk heißen: „Willensstärke welcome“, „Tatendrang welcome“ und „Leidenschaft welcome“. Sie werden als Plakate an ausgewählten Standorten in Berlin gezeigt. Außerdem kann jeder Betrieb sie nutzen, um selbst Teil dieser Willkommenskultur zu werden.

Unter werbemittel.handwerk.de* können Sie die Motive ganz einfach herunterladen. Es gibt sie als A3-Plakate, Anzeigenbanner oder im Social-Media-Format. Teilweise können Sie sie noch mit Ihrem eigenen Logo ergänzen und dann als PDF, JPEG oder TIFF abspeichern und zum Copy-Shop bringen.

"Wir zeigen Haltung"
„Viele der jungen Menschen aus Kriegsgebieten sind ehrgeizig und bringen einen hohen Bildungsstand oder handwerkliche Vorkenntnisse mit“, sagt ZDH-Präsident Hans-Peter Wollseifer. „Wir zeigen Haltung und möchten mit unseren Aussagen jedem Betrieb die Möglichkeit geben, Haltung zu zeigen.“

Allen, die sich dafür interessieren, Flüchtlinge als Praktikanten, Lehrlinge oder Gesellen zu beschäftigen, rät der ZDH, sich mit der zuständigen Handwerkskammer in Verbindung zu setzen.

Faires Aufenthaltsrecht gefordert
Im Sommer hat die Bundesregierung zugunsten der Arbeitgeber beim Bleiberecht für Flüchtlinge nachgebessert: Flüchtlinge, die eine qualifizierte Berufsausbildung beginnen, erhalten verlässlich für ein Jahr die Duldung. Anders als zuvor können sie in diesem Zeitraum nicht beliebig abgeschoben werden. Allerdings muss die Duldung jährlich verlängert werden, was weiterhin Unsicherheit für den Betrieb birgt.

Der ZDH setzt sich dafür ein, dass Flüchtlinge, die eine Berufsausbildung beginnen, statt der jahresweise gestaffelten Duldung eine grundsätzliche Aufenthaltserlaubnis für wenigstens drei Jahre bekommen.

Als geduldet gelten laut Münchener Flüchtlingsrat alle Flüchtlinge, die nach Prüfung ihres Asylantrags prinzipiell ausreisepflichtig sind, bei denen eine Abschiebung jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich war.

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