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Corona-Testangebote durch Arbeitgeber sollen Pflicht bleiben, während kostenlose Bürgertests abgeschafft werden. Der Staat verlagere so seine Verantwortung auf die Betriebe, kritisiert das Handwerk.

Corona

Corona: Betriebe müssen weiter für Mitarbeiter-Tests zahlen

Kostenlose Corona-Tests werden abgeschafft. Doch Arbeitgeber sollen Mitarbeitern weiterhin Corona-Tests anbieten. „Nicht akzeptabel“, meint das Handwerk.

Bund und Länder wollen die Verpflichtung zu Corona-Testangeboten für Mitarbeiter durch Unternehmen verlängern. Dem Beschluss zufolge soll der Bund „die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anpassen und verlängern“. Dies gelte „insbesondere für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte sowie die Testangebotsverpflichtung“.

Handwerk: Staat verlagert Verantwortung auf Betriebe

Kein Verständnis für diesen Beschluss hat Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): Es sei „nicht akzeptabel und auch nicht nachvollziehbar“, dass Betriebe weiterhin zu Testangeboten für ihre Mitarbeiter verpflichtet würden, „wenn der Bund zeitgleich sein Angebot kostenloser Bürgertests Mitte Oktober einstellen will“, sagt Wollseifer.

Testangebote könnten „sicherlich in den Betrieben aufrechterhalten werden“, allerdings sei „ihnen nicht zuzumuten, dann auch weiter voll die Kosten dieses Angebots zu tragen“, so Wollseifer. „Eine solche Verlagerung staatlicher gesamtgesellschaftlicher Verantwortung auf die betriebliche Ebene ist nicht hinnehmbar.“ 

Auch sonst zeigt sich das Handwerk wenig zufrieden mit den Beschlüssen: Sie seien „insgesamt gesehen zu wenig konkret, so dass sie unseren Betrieben leider nicht die erwartete Planungssicherheit für die kommenden Wochen und Monate bringen“, kritisiert der ZDH-Präsident: Es fehle an einem „nachvollziehbaren bundesweit gültigen Kriterien-Maßnahmen-Katalog“ für künftige staatlich angeordnete Einschränkungen oder Lockdown-Entscheidungen und an „Klarheit darüber, welche Arbeitsschutzverordnungen künftig gelten werden“.

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