Die vermeintlichen Verfasser der E-Mail sind die Rechtsanwälte Prof. Dr. Fischer und Huber, berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Absender geben vor, Vertreter der Filmproduktionsgesellschaft „Wicked Pictures Videos“ zu sein. Dem Empfänger werfen sie Urheberrechtsverletzungen vor und fordern die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 697,88 Euro. Konkret lautet der Vorwurf illegales Streamen eines Erotikfilms über ihren Internetzugang, Beweise dafür soll der Zip-Anhang der E-Mail enthalten.
Gefährliche Fälschung: Anhang nicht öffnen!
In den Schreiben werden scheinbar konkrete „beweissichere“ Angaben genannt, wie beispielsweise Datum und Uhrzeit der angeblichen Urheberrechtsverletzung wie auch die festgestellte IP-Adresse. Es werde zudem ein Urteil des Bundesgerichtshofes angeführt, nach dem der Inhaber des Internetanschlusses für die Rechtsverletzung verantwortlich sein soll. Doch trotz der geschickten Fälschung sollten sich Empfänger der E-Mail nicht einschüchtern lassen, rät die Rechtsexpertin Kathrin Körber.
Wer den Anhang öffnet, lädt sich Schadsoftware auf den Rechner, warnen die Verbraucherschützer. Deshalb sollten Empfänger die E-Mail auf keinen Fall öffnen und nach Empfang sofort löschen.
Körber betont: „Abmahnungen werden ausschließlich postalisch zugestellt, Mails von Anwälten enthalten immer eine vollständige Namensbezeichnung, den Sitz der Kanzlei, das Registergericht und Kontaktmöglichkeiten.“ (ja)
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