Auf einen Blick:
Mit dem neuen Datenschutzrecht hat sich Dirk Borsch schon vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung intensiv befasst.
Komplett überarbeitet hat er im Malerbetrieb Borsch die Datenschutzerklärung auf der Website. Zudem hat der Unternehmer die nötige Dokumentation angelegt und die Newsletterabonnenten über das neue Datenschutzrecht informiert.
Bei der Vorbereitung auf die DSGVO ist Borsch auf viele Informationen gestoßen – nicht alle waren hilfreich. Sein Eindruck: Selbst Experten scheinen im Umgang mit der DSGVO nicht sicher zu sein.
In den letzten zwei Monaten hat Dirk Borsch viel gelesen und recherchiert. Grund dafür ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Erstes Fazit des Handwerksunternehmers: „Die DSGVO bringt eigentlich gar nicht so viel Neues.“ Die Daten der Kunden habe der Malerbetrieb Borsch schon immer gut geschützt, meint er.
Anpassungen wegen der DSGVO: Das hat der Malerbetrieb gemacht
Entspannt zurücklehnen konnte sich Borsch deshalb trotzdem nicht. Denn auch in dem Familienbetrieb aus Alfter (Nordrhein-Westfalen) gab es wegen der DSGVO einigen Anpassungsbedarf. „Durch das neue Datenschutzrecht kommt auf Handwerksbetriebe vor allem mehr Schreibarbeit hinzu“, kritisiert Borsch. Als Beispiel nennt er das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Das hat er für den Betrieb erstellt und dabei auf die Muster zurückgegriffen, die der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erstellt hat.
Damit war für ihn die Vorbereitung auf das neue Datenschutzrecht aber längst nicht abgeschlossen. „Wir haben die Datenschutzerklärung auf der Website wegen der DSGVO komplett überarbeitet“, sagt Borsch. Zunächst habe er deshalb geprüft, auf welchen Kanälen sein Handwerksbetrieb vertreten ist. „Anschließend haben wir die neue Datenschutzerklärung mit einem kostenfreien Generator erstellt“, berichtet der Unternehmer.
Einen Tag vor Inkrafttreten der DSGVO hat er außerdem eine E-Mail an die Newsletter-Abonnenten des Malerbetriebs verschickt. Darin informierte Borsch zunächst über das neue Datenschutzrecht. Dann bat er die Kunden, ihre Newsletter-Einstellungen zu aktualisieren.
Betrieb setzt auf Telefon und E-Mail statt auf ein Kontaktformular
Was es auf der Website des Malerbetriebs nicht gibt, ist ein Kontaktformular. „Das war eine ganz bewusste Entscheidung“, betont Borsch. Denn wer ein Kontaktformular nutze, müsse in Sachen Datenschutz noch Einiges mehr beachten als ohnehin schon. Das wollte er vermeiden. Als Kontaktmöglichkeiten bietet der Handwerksbetrieb auf der Firmenwebsite deshalb nur Telefonnummer und E-Mail an.
Und was ist mit Whatsapp? „Das nutzen wir, weil das viele unserer Kunden verlangen“, meint der Handwerksunternehmer. Allerdings achtet er auf eines: „Wir schreiben die Kunden nicht selbst an, wir antworten nur auf eingehende Whatsapp-Nachrichten.“
Verunsicherung trotz intensiver Auseinandersetzung mit den neuen Regeln
Medienberichte über den Messenger Whatsapp hatten kurz vor Inkrafttreten bei vielen Handwerkern für Verunsicherung gesorgt. Aber nicht nur beim Thema Whatsapp ist der Wirbel groß, findet Dirk Borsch: „Um die ganze DSGVO wird ganz schön viel Brimborium gemacht“.
„Je mehr man sich mit der DSGVO beschäftigt, desto unsicherer wird man“, berichtet der Handwerksunternehmer. Ob er mit seinen Änderungen im Betrieb alles richtig gemacht hat, weiß Borsch nicht.
Doch woran liegt diese Unsicherheit? Borsch hat oftmals erlebt, dass sich auf manchen Websites die Informationen zur DSGVO in regelmäßigen Abständen ändern. Daher ist er davon überzeugt: „Auch viele Experten wissen nicht, wie sie mit der DSGVO umgehen sollen.“
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Mehr Infos zur Datenschutz-Grundverordnung: [embed]https://www.handwerk.com/dsgvo-was-kleine-betriebe-wirklich-wissen-muessen[/embed]