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Datenschutz-Grundverordnung

Whatsapp und DSGVO: Das müssen Handwerker wissen

In vielen Handwerksbetrieben ist Whatsapp im Einsatz. Doch muss wegen der Datenschutz-Grundverordnung Schluss damit sein? Ein ZDH-Experte beruhigt.

Unangebrachte Panikmache wegen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? Das ist kurz vor Inkrafttreten des neuen Datenschutzrechts am 25. Mai 2018 keine Seltenheit. „Whatsapp muss raus aus dem Blaumann“ – titelte beispielsweise das Online-Portal „Die Welt“. Doch ist das tatsächlich so?

Problem Nr.1 : Zugriff Kontaktdaten

„Die Nutzung von Whatsapp im Betrieb führt zu verschiedenen datenschutzrechtlichen Problemen“, sagt Markus Peifer, Datenschutzexperte vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Denn Whatsapp greife auf sämtliche Kontaktdaten des Verwenders zu, erläutert er das Problem. Somit erhält der Messenger-Dienst auch Zugang zu Kontaktdaten von Personen, die Whatsapp selbst nicht nutzen. „Diesem Zugriff kann jedoch mit entsprechenden Einstellungen auf dem Smartphone oder zusätzlichen Apps wirksam begegnet werden“, gibt der ZDH-Datenschutzexperte Entwarnung.

Problem Nr. 2: Fotos von der Baustelle

Doch der Zugriff auf sämtliche Kontaktdaten ist nicht der einzige kritische Punkt. Problematisch werde es auch, wenn Handwerker bei einem Kundentermin in einer Privatwohnung sind und Fotos von einer zu reparierenden Stellen machen, um sich per Whatsapp mit dem Meister im Betrieb zu beraten. „Da Whatsapp Zugriff auf dieses Bild erhält, handelt es sich hierbei um eine Datenübertragung an Whatsapp, für die der betroffene Kunde jedoch keine Einwilligung erteilt hat“, betont Peifer. Eine gesetzliche Grundlage für den Datentransfer bestehe nicht. Der ZDH-Datenschutzexperte rät Betrieben deshalb, Kunden auf die Nutzung von Whatsapp hinzuweisen und sich die vorherige Zustimmung dafür einzuholen.

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Seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, ist die dienstliche Nutzung von Whatsapp schwerer geworden, aber nicht unmöglich. Wie nutzen Sie Whatsapp jetzt?

(red)

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