Nutzt ein GmbH-Gesellschafter ein Verrechnungskonto für private Ausgaben, dann muss er Zinsen dafür zahlen. Zu niedrige Zinsen führen jedoch zu einer steuerpflichtigen verdeckten Gewinnausschüttung.
Strittig ist in solchen Fällen regelmäßig die Höhe der Verzinsung für das Verrechnungskonto. Hier hat der Bundesfinanzhof Klarheit geschaffen: Sofern es keine anderen Anhaltspunkte für einen angemessen Zinssatz gebe, müssten Unternehmen mit einem Mittelwert arbeiten. Dazu sollen sie die marktüblichen Sollzinsen für Darlehensnehmer und die marktüblichen Habenzinsen für Darlehensgeber ermitteln und daraus den Durchschnitt bilden. Es sei steuerlich nicht zu beanstanden, wenn sich Darlehensgeber und -nehmer „die bankübliche Marge zwischen Soll- und Habenzinsen teilen“.
In dem behandelten Fall hätten die banküblichen Zinssätze für Kreditgeber knapp über 0 Prozent gelegen, die banküblichen Sollzinsen für Kreditnehmer bei etwas über 9 Prozent. Daher sei ein Zinssatz von 4,5 Prozent angemessen. (Urteil vom 22. Februar 2023, Az. I R 27/20)
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