Bei Darlehen einer GmbH an ihre Gesellschafter-Geschäftsführer kennt die Kreativität kaum Grenzen. Doch Vorsicht: der Fiskus versteht keinen Spaß.
Der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ist knapp bei Kasse – warum sollte er sich da nicht selbst einen Kredit von der eigenen GmbH genehmigen?
Steuerlich kommt es darauf an, wie klamm der Chef als Kreditnehmer tatsächlich ist. Steht ihm das Wasser schon bis zum Hals und besteht wenig Aussicht auf eine Rückzahlung, dann geht das Finanzamt von einer steuerpflichtigen verdeckten Gewinnausschüttung aus. Vor allem dann, wenn der Darlehensvertrag auch sonst in fast jeder Hinsicht fragwürdig ist. Das zeigt ein aktueller Fall vor dem Finanzgericht Münster.
Die alleinige geschäftsführende Gesellschafterin einer Unternehmensgesellschaft (UG) steckt in einer Insolvenz. Bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht es um Verbindlichkeiten in Höhe von fast 440.000 Euro. Später wird das Verfahren mangels Masse eingestellt: Die Frau geht in die Privatinsolvenz und erhält eine Restschuldbefreiung.
Mit ihrer neuen UG schließt die Unternehmerin als Kreditnehmerin jedoch schon vor Einstellung des Insolvenzverfahrens einen Darlehensvertrag. Die Konditionen:
Das erste Darlehen von mehr als 42.000 Euro erhält die Unternehmerin ein Jahr nach Vertragsabschluss. In den Folgejahren zahlt die UG weitere Darlehensbeträge aus, zwischenzeitlich zahlt die Frau Teilbeträge zurück. Nach sieben Jahren belaufen sich ihre Schulden bei der UG auf mehr als 83.000 Euro.
Bei einer Betriebsprüfung kommt es, wie es kommen muss: Das Finanzamt bewertet den Kredit nicht als Darlehen, sondern als vorweggenommene Gewinnentnahme. Die Folge: Die Unternehmerin soll die Darlehenssumme versteuern. Der Fall landet vor Gericht.
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Das Finanzgericht Münster entscheidet im Sinne des Finanzamtes. Dafür nennt es 4 Gründe:
Mit dem Urteil hat das Finanzamt schon alle wichtigen Kriterien benannt, die in der Regel über die steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Kapitalgesellschaften und Gesellschafter oder geschäftsführendem Gesellschafter entscheiden:
Erfüllt ein Kreditvertrag diese Bedingungen nicht, wird das Finanzamt von einer vorweggenommenen Gewinnentnahme ausgehen – und die ist steuerpflichtig.
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