Foto: qwasder1987 – stock.adobe.com
Coffee white cup, croissants on dark retro background. Top view.

Steuern

Entschieden: Brötchen sind kein steuerpflichtiges Frühstück!

Unbelegte Brötchen und Heißgetränke für die Mitarbeiter sind kein Frühstück und damit nicht lohnsteuerpflichtig. Ein Urteil schafft Klarheit.

Versorgt ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter regelmäßig kostenlos mit nicht belegten Brötchen und Heißgetränken, so muss er diese Leistungen nicht als Frühstück versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) nach Angaben der Kanzlei LLR Rechtsanwälte entschieden. Die Kanzlei hatte nach eigenen Angaben ein betroffenes Unternehmen vor dem BFH vertreten.

Aus der BFH-Entscheidung ergebe sich, dass es sich bei den trockenen Brötchen und Heißgetränken „um Aufmerksamkeiten“ handele, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern kostenlos zur Verfügung stellen darf – und nicht um einen geldwerten Vorteil.

Steuervorteil für Arbeitgeberzuschuss in Gefahr

Einen Arbeitgeberzuschuss zu Fahrtkosten und Internet sollten Sie freiwillig und zusätzlich zahlen. Sonst streicht der Fiskus die günstige Lohnsteuerpauschalierung.
Artikel lesen

Der Fall: Der Betrieb hatte seinen rund 80 Mitarbeitern wie auch Kunden und Gästen täglich 150 Laugen-, Käse-, Schoko- und Roggenbrötchen in der Kantine zur Verfügung gestellt. Das Finanzamt sah darin ein Frühstück – also einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil.

Das Urteil: Schon das Finanzgericht entschied anders. Zu einem geldwerten Vorteil gehöre etwas mehr, vor allem ein Belag wie Käse oder Marmelade. Weil es bis dahin kein höchstrichterliches Urteil gab, landete der Fall vor dem BFH – der nun ebenfalls dem Unternehmen recht gab. (Entscheidung 3. Juli 2019, Az. VI R 36/17)

Für das betroffene Unternehmen ging es im Streitfall um mehrere Zehntausend Euro an Lohnsteuer, die es hätte nachzahlen müssen.

Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie einfach den Newsletter von handwerk.com. Hier geht es zur Anmeldung!

Auch interessant:

So spendieren Sie Gesundheitsförderung steuerfrei

Soll die Gesundheitsförderung für Ihren Betrieb steuerfrei sein, dann müssen Sie diese 3 Regeln beachten. Was passiert, wenn Sie sich nicht daran halten, zeigt ein aktuelles Urteil.
Artikel lesen

Betriebsrente: Ab 2019 muss der Chef zahlen – und haften!

Ab 2019 müssen Sie Mitarbeitern 15 Prozent Zuschuss zur Betriebsrente zahlen – wenn diese es verlangen. Dabei droht auch ein Haftungsrisiko!
Artikel lesen

Mehr Netto vom Brutto: 8 steuerfreie Gehaltsextras

Sie wollen Ihren Mitarbeitern mehr bieten? Mit diesen acht steuer- und sozialabgabenfreien Extras füttern Sie die Löhne an. Die Rechnung geht garantiert auf: wenig Verwaltungsaufwand, große Wirkung.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Nein, Sie brauchen nicht auf die Knie zu fallen, um sich zu entschuldigen. Aber aufrichtig bedauern, das sollten Sie schon.

Fehler zugeben

Die Last mit der Entschuldigung

Manchmal ist eine Entschuldigung fällig. Häufig aber missglückt sie. Wo Fallstricke lauern und was eine aufrichtige Entschuldigung ausmacht.

    • Personalführung, Panorama, Psychologie, Work-Life-Balance, Strategie
Bauunternehmer Jens Diekgerdes: „Für mich gibt es eigentlich keine Probleme. Es gibt nur Lösungen, die gefunden werden wollen.“

Strategie

Schneller entscheiden: „Falscher Perfektionismus lähmt nur“

Schwierige Entscheidungen gehören zum unternehmerischen Alltag. Jens Diekgerdes geht sie gelassen an – mit einer positiven Grundhaltung und: nicht alleine.

    • Strategie
Kopf und Bauch sind gleichberechtigt auf der Waagschale unseres Gehirns – glauben wir. Die Realität sieht bei Entscheidungen anders aus.

Herz oder Hirn?

„Erfolgreiche Unternehmer entscheiden aus dem Bauch“

Alle Fakten abwägen und doch keine Entscheidung fällen können? Kein Wunder, meint Psychologin Dagmar Holzberger. Denn am Ende entscheiden wir nach Gefühl.

    • Panorama, Work-Life-Balance, Strategie
Eine fehlerhafte Beratung kann teuer werden, wenn dem Kunden deswegen Fördergelder entgehen.

Urteil

Keine KfW-Förderung: Wann haftet der Energieberater?

Eine schlechte Beratung kostete eine Eigenheimbesitzerin die KfW-Förderung. Sie klagte auf eine Ersatzzahlung. Das Gericht fällte ein eindeutiges Urteil.

    • Recht