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Beschluss von Bund und Ländern

Neue Corona-Regeln ab November: Das gilt für das Handwerk

Kontaktbeschränkungen, Schließung von Gastronomie und Kosmetikbetrieben: Bund und Länder verschärfen in der Corona-Krise die Regeln. Was sagt das Handwerk?

Auf einen Blick:

  • In der Corona-Krise haben Bund und Länder erneut einschneidende Maßnahmen beschlossen. Vom 2. November an gibt es einen Teil-Lockdown.
  • Laut ZDH sind Handwerksbereiche teils unmittelbar, teils mittelbar betroffen. Das gilt beispielsweise in den meisten Bundesländern für Kosmetiksalons und Teilen des Lebensmittelhandwerks.
  • Aufatmen bei den Friseuren und im Kfz-Handwerk: Sie dürfen weiterarbeiten.

Um den schnellen Anstieg der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus einzudämmen, haben Bund und Länder neue Einschränkungen beschlossen. Sie sollen vom 2. November an gelten. Dazu gehören vor allem umfassende Kontaktbeschränkungen aber auch Maßnahmen, die das Handwerk treffen.

So werden beispielsweise Unterhaltungsveranstaltungen untersagt und Kosmetikbetriebe geschlossen. Gleiches gilt für Gastronomiebetriebe – davon ausgenommen sind nur die Lieferung und Abholung von Speisen. Betriebe, die von temporären Schließungen betroffen sind, will der Bund finanziell unterstützen. Außerdem sollen bestehende Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängert werden.

Zu den neuen Regeln gibt es bereits Reaktionen aus dem Handwerk:

ZDH: Unterstützungspaket zeitnah festlegen

„Es ist gut, dass Bund und Länder einen pauschalen Wirtschafts-Lockdown erkennbar vermeiden wollten“, sagt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). „Gleichwohl ist das nicht durchgängig gelungen und ein harter und bitterer Tag für viele Handwerksbetriebe.“

Manche Handwerksbereiche seien teils unmittelbar, teils mittelbar von den nun anstehenden Schließungen substanziell betroffen. Das gelte etwa für die Lebensmittelhandwerke, Messe- und Ladenbauer, Kosmetiker, die Textil- und Gebäudereiniger sowie Privatbrauereien. Allerdings kann es in den Bundesländern abweichende Regelungen geben. So weist die Handwerkskammer Magdeburg zum Beispiel darauf hin, dass in Sachsen-Anhalt Kosmetik-, Fußpflege und Nagelstudios geöffnet haben.

Laut Wollseifer trifft der Teil-Lockdown die Betriebe besonders, die durch den ersten Lockdown bereits massiv angeschlagen sind. „Es ist zu befürchten, dass viele von ihnen ohne Hilfestellung seitens der öffentlichen Hand die nun beschlossenen weitergehenden Beschränkungen nicht verkraften werden, da ihre Reserven bereits weitgehend aufgebraucht sind.“

Daher fordert der ZDH-Präsident, dass das angekündigte zusätzliche Unterstützungspaket zeitnah festgelegt wird. Die vorgesehenen Überbrückungs- und Stabilisierungshilfen von bis zu 75 Prozent könnten helfen, das Gröbste abzufedern. Positive Wirkungen werde auch die Öffnung des KfW-Schnellkredits entfalten.

Dass alle Ministerpräsidenten die Corona-Beschlüsse mitgetragen haben, ist Wollseifer zufolge „sicherlich Ausdruck des Ernstes der Lage und vor allem ein klares Signal, wie wichtig gemeinsames Handeln und Solidarität in den kommenden Wochen sind.“ Er sagte, dass es jetzt den Beitrag eines jedes Einzelnen brauche, um die Infektionsketten zu durchbrechen und mitzuhelfen, dass Betriebe weiter arbeiten und ausbilden können.

Baugewerbe: Weitere Schutzmaßnahmen unumgänglich

Schon im Vorfeld der Beratungen von Bund und Ländern hatte sich der ZDB zu Wort gemeldet. „Vor dem Hintergrund des derzeitigen Infektionsgeschehens sind weitere Schutzmaßnahmen unumgänglich“, erklärte Präsident Felix Pakleppa. Er hatte sich dafür stark gemacht, dass branchenspezifische Gegebenheiten berücksichtigt werden müssten und das wirtschaftliche Geschehen nur dort eingeschränkt werden dürfe, wo es tatsächlich zum Infektionsschutz beitrage. Pakleppa erklärte zudem: „Die Bauunternehmen werden weiterhin alles dafür tun, damit der Baustellenbetrieb unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen weiterlaufen kann.“

Bäckerhandwerk: Erneuter Lockdown trifft die Falschen

Kritik an den neuen Regeln kommt vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks. „Die erneute Schließung aller gastronomischen Einrichtungen ist bitter“, sagt Präsident Michael Wippler. Für viele Bäcker sei das Café- und Snackgeschäft ein wichtiges Standbein, das nun erneut vollständig wegbreche und Umsatzeinbußen je nach Betriebskonzept von bis zu 90 Prozent zur Folge habe.

Wippler geht deshalb davon aus, dass sich die wirtschaftlichen Probleme vieler Betriebe erneut verschärfen werden. Er wies darauf hin, dass viele Betriebe massiv in Hygieneschutzmaßnahmen investiert, viele entsprechende Arbeits- und Verkaufskonzepte aufgestellt und sich vorbildlich verhalten hätten. Die vergangenen Monate hätten daher gezeigt, dass von Bäckereicafés keine erhöhte Infektionsgefahr ausgehe, so der Präsident.

„Der angebliche Lockdown light trifft die Falschen“, ist auch Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider überzeugt. Er stellte klar, dass der ZV Verband „jegliche wirkungsvollen Maßnahmen“ unterstütze, um die zweite Infektionswelle zu brechen und die Corona-Pandemie nachhaltig einzudämmen. Allerdings kündigte Schneider an, dass der Verband untersuchen werde, „ob eine gerichtliche Prüfung sinnvoll und möglich erscheint“.

Friseure: Salons dürfen geöffnet bleiben

Erleichterung bei den Friseuren: Die rund 80.000 Salons in Deutschland bleiben geöffnet. „Mit unseren Anstrengungen und der Einhaltung der Arbeitsschutz- und Hygienestandards haben wir die Grundlage für unsere wirtschaftliche Existenz und den Fortbestand unzähliger Arbeitsplätze im Friseurhandwerk geschaffen“, sagt Harald Esser, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV). Es sei dem ZV gemeinsam mit dem ZDH gelungen, Bund und Länder von den Fakten zur Sicherheit im Friseurhandwerk zu überzeugen. Jetzt sei es wichtig, dass die Friseure zusammenstehen und ihre Kampagne #friseuregegencorona fortentwickeln, betont Esser.

Kraftfahrzeuggewerbe: Autohäuser mit Zutrittsbeschränkungen weiter offen

Auch der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) hatte befürchtet, seine Autohäuser wieder schließen zu müssen. Das sei nicht der Fall. ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn: „Die festgelegten Zutrittsbeschränkungen von je einem Kunden pro zehn Quadratmeter Fläche in den Geschäftsräumen stellen für den Autohandel kein Problem dar.“ Er gehe davon aus, dass die beschlossenen Maßnahmen auf Länderebene genauso umgesetzt werden. Die wirtschaftliche Stabilität der Autohäuser dürfe auf keinen Fall weiter gefährdet werden, betont Peckruhn.

Alle neuen Regeln im Überblick finden Sie unter www.bundesregierung.de

Beitrag vom 29. Oktober 2020, aktualisiert am 3. November 2020.

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