Die geplante Senkung der Verzugszinsen auf Nachzahlungen gilt für alle offenen Steuerbescheide ab 2019.
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Die geplante Senkung der Verzugszinsen auf Nachzahlungen gilt für alle offenen Steuerbescheide ab 2019.

Steuern

Tschüss 6 Prozent: Zinssatz für Steuernachzahlungen sinkt auf 1,8 Prozent

2022 kommt Bewegung in die Verzugszinsen auf Steuernachzahlungen: Die Regierung plant eine kräftige Senkung. So viel bringt Ihnen die Anpassung.

Die Bundesregierung hat eine Senkung der Verzugszinsen auf Steuernachzahlungen auf den Weg gebracht: Der Gesetzentwurf sieht einen Zinssatz von 1,8 Prozent vor (monatlich: 0,15 Prozent) vor, bisher waren es 6 Prozent (monatlich: 0,5 Prozent). Die Senkung soll auch für Zinsen auf Steuererstattungen des Finanzamtes gelten. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, würde der neue Zinssatz auf alle seit Januar 2019 offenen Fälle angewendet.

Ein Beispiel: Durchschnittlich lagen die Steuernachzahlungen 2020 nach einer Betriebsprüfung in mittleren Betrieben bei 27.098 Euro. Hinzu kamen die Verzugszinsen: 1.653 Euro pro Jahr wären es zum bisherigen Satz gewesen, mit dem neuen Zins sind es nur noch 488 Euro.

Die Anpassung erfolgt, weil das Bundesverfassungsgericht 2021 den bisherigen Zinssatz angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase als verfassungswidrig eingestuft hatte. Das Urteil gilt für alle offenen Steuerbescheide ab 2019.

Die Gesetzesänderung betrifft auch alle nach dem September 2021 erlassenen Steuerbescheide: Die Finanzämter haben seitdem vorläufig auf Zinsen verzichtet. Diese Zinsen werden mit in Kraft treten des neuen Gesetzes ebenfalls fällig.

Schnellere Anpassungen des Zinssatzes geplant

Der alte Zinssatz von 6 Prozent wurde bereits 1961 eingeführt und ist seitdem nicht geändert worden. Künftig soll die Angemessenheit dieses Zinssatzes laut Bundesfinanzministerium „unter Berücksichtigung der Entwicklung des Basiszinssatzes“ mindestens alle drei Jahre überprüft und „für nachfolgende Verzinsungszeiträume“ angepasst werden.

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