- Die immer wieder verlängerten Abgabefristen für die Steuererklärung 2020 waren hilfreich – und gefährlich. Denn je später Sie als Unternehmer Ihre Steuererklärung abgeben, desto mehr Nach- und Vorauszahlungen müssen Sie auf einmal stemmen.
- Voraussichtlich im vierten Quartal werden dadurch Zahlungen für 2020, 2021 und 2022 auf Sie zukommen. Im schlimmsten Fall droht dann eine Liquiditätskrise. Wenn es knapp wird, könnte Ihnen Ihre Hausbank helfen – oder zur Not das Finanzamt.
Nachzahlungen im 4. Quartal 2022: Um wie viel geht es?
Spätestens am 31. August ist es sie nun fällig: die Steuererklärung 2020. Bis zum Steuerbescheid dauert es dann noch etwas, doch mancher Betrieb muss sich auf satte Steuernachzahlungen einstellen – zumindest dann, wenn das Jahr 2020 deutlich besser lief als erwartet.
Dann kommen drei Zahlungen zusammen:
- Steuernachzahlungen für 2020 auf Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer,
- Steuernachzahlungen für die Vorauszahlungen 2021 auf Basis des Steuerbescheids 2020,
- eine Erhöhung der Vorauszahlungen für 2022, ebenfalls auf Basis des Bescheids 2020.
Wie hoch die Nachzahlungen für Vorauszahlungen 2021 und 2022 ausfallen, hängt davon ab, welche Vorauszahlungen sie in den beiden Jahren geleistet haben.
Hinzu könnte eine Rückzahlung aus dem pauschalen Verlustrücktrag kommen: 2020 durften sich Betriebe einen Teil der in 2019 geleisteten Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer erstatten lassen. Hat der Betrieb jedoch in 2020 auch nur einen Euro Gewinn gemacht, muss er den Steuervorteil jetzt zurückzahlen.
Liegen die Steuerbescheide vor, werden diese Beträge alle mehr oder weniger gleichzeitig innerhalb von vier Wochen fällig. Zahlen müssen Sie voraussichtlich im vierten Quartal – je nachdem, wie schnell Ihr Finanzamt die Steuererklärungen bearbeitet.
Hohe Steuernachzahlungen: Was können Sie tun?
Wenn Sie mit Steuernachzahlungen rechnen, sollten Sie nicht bis zum Steuerbescheid warten, sondern jetzt schon aktiv werden, um eine Liquiditätskrise zu vermeiden:
- Liquiditätsplanung: Fragen Sie Ihren Steuerberater nach der zu erwartenden Gesamtsumme und den voraussichtlichen Fälligkeitsterminen für Ihre Liquiditätsplanung. Bei der Bearbeitung von Steuererklärungen hat jedes Finanzamt sein eigenes Tempo. Ihr Steuerberater sollte wissen, wie flott der Fiskus in Ihrer Region ist.
- Vorauszahlungen: Passen Sie eventuell die Vorauszahlungen 2022 an – wenn es der laufende Betrieb hergibt.
- Rücklagen: Bilden Sie bei Bedarf Rücklagen für die Steuernachzahlungen 2020/21. Noch haben Sie Zeit, bis die Nachzahlungen fällig werden.
- Kredit: Falls die Liquidität bei der Rückzahlung absehbar knapp wird, sprechen Sie mit Ihrer Bank über eine vorrübergehende Ausweitung Ihrer Kreditlinie. Lehnt die Bank ab, lassen Sie sich das schriftlich bestätigen – zur Vorlage beim Finanzamt.
- Stundung: Falls es knapp wird, können Sie mit dem Finanzamt über einen konkreten Ratenzahlungsplan verhandeln. Dafür brauchen Sie das Schreiben Ihrer Bank, sonst wird sich der Fiskus nicht darauf einlassen.
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