Lohn von Mitarbeitenden gepfändet: Betriebe müssen das zu pfändende Einkommen ausrechnen.
Foto: Joachim Lechner - stock.adobe.com
Lohn von Mitarbeitenden gepfändet: Betriebe müssen das zu pfändende Einkommen ausrechnen.

Personal

Höhere Pfändungsfreigrenzen: Das gilt ab 1. Juli

Die Pfändungsfreigrenzen werden zum 1. Juli 2023 angehoben. Was müssen Betriebe beachten, wenn bei Mitarbeitenden der Lohn gepfändet wird?

Zum 1. Juli wird der monatliche unpfändbare Grundbetrag für Arbeitseinkommen um 72,12 Euro angehoben: Die neue Pfändungsfreigrenze liegt dann bei 1.402,28 Euro im Monat.

Mit Hilfe der Pfändungsfreigrenzen sollen bei verschuldeten Arbeitnehmern zwei Dinge sichergestellt werden:

  1. Ihnen soll trotz Gehaltspfändung genügend Geld bleiben, um das Existenzminimum zu sichern – zum Beispiel Essen, Miete und Strom.
  2. Außerdem sollen Arbeitnehmer ihren gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen weiter nachkommen können.

Bei einer Lohnpfändung müssen Arbeitgeber laut Techniker Krankenkasse das zu pfändende Einkommen ihrer Beschäftigten ausrechnen. Wie hoch die Pfändungsfreigrenze im Einzelfall ist, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • dem Nettolohn und
  • der Anzahl der Personen, für die eine Unterhaltspflicht besteht.

Das bedeutet: Je mehr unterhaltsberichtigte Personen zu versorgen sind, desto höher ist der Pfändungsfreibetrag. Eine Liste mit allen Pfändungsfreigrenzen, die ab dem 1. Juli 2023 gelten, hat das Bundesjustizministerium (BMJ) hier auf seiner Website veröffentlicht.

Es gibt Lohnbestandteile, die nicht oder nur bedingt gepfändet werden dürfen. Dazu gehören laut BMJ zum Beispiel

  • Aufwandsentschädigungen,
  • Gefahrenzulagen,
  • Erziehungsgelder,
  • Studienbeihilfen sowie
  • unterschiedliche Formen von Renten– und Unterstützungsleistungen.

Das Ministerium weist in einer Broschüre darauf hin, dass sich der pfändungsgeschützte Betrag reduzieren kann, wenn es um die Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen geht.

Auch interessant:

Insolvenz: Wie lange darf die Schufa Daten speichern?

Bislang hat die Schufa die Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz erst nach drei Jahren aus der Datenbank gelöscht. Jetzt senkt sie die Speicherdauer deutlich.
Artikel lesen

Insolvenzen im Februar: Zahl steigt zweistellig

Im April ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gesunken. Doch vergleicht man den Februar 2023 mit dem Vorjahresmonat, ergibt sich ein anderes Bild.
Artikel lesen

Wie sicher ist mein Privatvermögen in der Insolvenz?

Ob Sie für Schulden mit Ihrem Privatvermögen haften, hängt von der Rechtsform Ihres Betriebs ab – zumindest, wenn Sie bei der Betriebsführung keine Fehler machen.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Das Dachdeckerhandwerk gehört zu den Gewerken, die zum 1. Januar 2024 den Branchenmindestlohn anheben.

Politik und Gesellschaft

Branchenmindestlöhne: Das gilt 2024 im Handwerk

2024 steigt nicht nur der gesetzliche Mindestlohn, in 6 Gewerken wird in diesem Jahr der Branchenmindestlohn angehoben.

    • Politik und Gesellschaft
Betrug: Die Finanzverwaltung würde nie von Ihnen verlangen, für die Zahlung einer Steuerschuld einen Link zu nutzen und dort ein Formular auszufüllen.

Steuern

Diese Steuer- und Pfändungsbescheide sind ein Fake

Keine Angst vor Kontenpfändung: E-Mails und Messenger-Nachrichten vom Bundeszentralamt für Steuern und dem Finanzamt sind ein Betrugsversuch.

    • Steuern
Ob Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerke oder Schornsteinfegerhandwerk. In einigen Gewerken steigen 2023 die Branchenmindestlöhne.

Politik und Gesellschaft

Branchenmindestlöhne: Das gilt 2023 im Handwerk

In vier Gewerken sind die Lohnuntergrenzen 2023 bereits gestiegen. Anfang Oktober zieht das Gerüstbauerhandwerk nun nach und erhöht den Mindestlohn um 75 Cent pro Stunde.

    • Politik und Gesellschaft
Beschluss der Bundesbank: Vom 1. Januar 2024 an liegt der Basiszinssatz bei 3,62 Prozent.

Unternehmensfinanzierung

Basiszinssatz steigt: Was bedeutet das für Betriebe?

Die Bundesbank hat den Basiszinssatz zum Jahreswechsel um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Verzugszinsen werden damit für Betriebe und Kunden teurer.

    • Unternehmensfinanzierung