Foto: Schlierner - Fotolia.com
Kalender

LAG-Urteil

Haben Mitarbeiter Anspruch auf halbe Urlaubstage?

Ein Mitarbeiter verlangte mehr als die Hälfte des Jahresurlaubs als halbe Urlaubstage. Weil sein Chef ablehnte, landete der Streit vor Gericht.

Beruf und Privatleben unter einen Hut zu bekommen, ist nicht einfach. Umso besser, wenn sich Arbeitgeber bei der Urlaubsplanung entgegenkommend zeigen. Dieser Fall zeigt allerdings, dass Chefs nicht alle Wünsche erfüllen müssen.

Was Arbeitgeber zu Krankschreibungen wissen müssen

Beim Thema Arbeitsunfähigkeit halten sich hartnäckig einige Irrtümer. Hier sind die 9 wichtigsten Fragen und Antworten für Arbeitgeber.
Artikel lesen

Der Fall: Zwei Jahre in Folge genehmigte ein Betrieb einem Zerspanungsmechaniker, mehr als die Hälfte der Urlaubstage spontan als halbe Urlaubstage zu nehmen, damit er seiner Familie bei der Weinernte helfen konnte. Dann kündigte das Unternehmen an, dass der Mann künftig nur noch maximal sechs halbe Urlaubstage nehmen darf. Damit war der Zerspanungstechniker nicht einverstanden. Er zog vor Gericht und forderte mindestens 16 halbe Urlaubstage.

Das Urteil: Das lehnte das LAG Baden-Württemberg ab. Der Mitarbeiter habe keinen Anspruch auf die gewünschten Urlaubstage. Zwar müssten Arbeitgeber die Urlaubswünsche ihrer Mitarbeiter berücksichtigen. Doch das gelte laut Paragraf 7 Bundesurlaubsgesetz nur, wenn

  • betriebliche Belange dem nicht gegenüber stehen oder
  • die Urlaubswünsche von Kollegen aus sozialen Gründen keinen Vorrang haben.

Der Gesetzgeber schreibe zudem vor, dass der Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist. Weil er der Erholung diene, könnten Arbeitnehmer keine Zerstückelung fordern.

Die Richter wiesen allerdings daraufhin, dass Arbeitgeber mit ihren Mitarbeitern durchaus halbe Urlaubstage vereinbaren könnten. Denkbar sei das, für die Urlaubstage, die den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigen. Eine solche Vereinbarung lag in diesem Fall aber nicht vor.

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. März 2019, Az. 4 Sa 73/18

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos mehr zum Thema Arbeitsrecht verpassen? Mit dem handwerk.com-Newsletter bleiben Sie auf dem Laufenden. Hier geht es zur Anmeldung!

Auch interessant: [embed]https://www.handwerk.com/urlaub-diese-urteile-sollten-arbeitgeber-kennen[/embed]

4 Tipps: So organisieren Sie Ihre Betriebsferien

Sommerzeit – Urlaubszeit. Einige Handwerker machen ihren Betrieb für ein paar Wochen dicht. Laufen da nicht die Kunden weg? 4 Dinge, die Sie beachten sollten.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
„Für den Fall, dass ich nicht aus dem Urlaub zurückkomme“: Was gilt rechtlich, wenn im Testament diese Formulierung steht? Ein Gericht hat das jetzt geklärt.

Recht

Testament für den Urlaub: Gilt es auch bei späterem Tod?

Nur für den Fall, dass im Urlaub etwas passiert, verfasst eine Mutter ihr Testament. Doch sie stirbt erst anderthalb Jahre später. Der Streit ums Erbe landet vor Gericht.

    • Recht
Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs kommt es auf die Arbeitstage pro Woche an, nicht auf die Stundenzahl.

Urlaubsanspruch

4-Tage-Woche: Verändert sich die Zahl der Urlaubstage?

Wer seinen Mitarbeitenden eine 4-Tage-Woche anbietet, muss auch dafür sorgen, dass der Urlaubsanspruch vertraglich angepasst wird. Im Zweifel zahlen Betriebe drauf.

    • Personal
Vier Wochen Erholungsurlaub stehen auch Minijobbern mindestens zu.

Personal

So berechnen Sie den Urlaub für Ihre Minijobber

Auch Minijobbern stehen bezahlte Urlaubstage zu. Doch wie viele es pro Monat sind, hängt vom individuellen Vertrag und den Urlaubsregeln im Betrieb ab.

    • Personal
Was Mitarbeitende privat in sozialen Netzwerken schreiben, können Chefs nicht überprüfen.

Urteil

Haften Arbeitgeber für private Äußerungen ihrer Mitarbeitenden?

Ein Betrieb wird verklagt, weil ein Mitarbeiter bei Facebook über die Konkurrenz gelästert hat. Jetzt hat ein Gericht geklärt, ob Chefs für solche Aussagen haften müssen.