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Blick auf den Berliner Reichstag und das Paul-Loebe-Haus vom Spreeufer aus.

Politik und Gesellschaft

Regierung plant Gesetz gegen Abmahnmissbrauch

Findige Abmahnanwälte nutzen kleine Nachlässigkeiten auf Webseiten gerne, um Kasse zu machen. Dem Abmahnmissbrauch will die Bundesregierung einen Riegel vorschieben.

Nach Einschätzung der Bundesregierung steigt die Zahl der missbräuchlich ausgesprochenen Abmahnungen. Deshalb sieht sie Handlungsbedarf und will so schnell wie möglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FPD-Bundestagsfraktion hervor.

Der Gesetzentwurf soll „geeignete und wirkungsvolle Maßnahmen zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs“ enthalten, heißt es darin. Mehr verrät die Bundesregierung nicht.

Der Koalitionsvertrag enthält aber zumindest einen kleinen Hinweis: Um kleine und mittlere Unternehmen zu schützen hatten sich Union und SPD im März dieses Jahres bereits darauf verständigt, dass der fliegende Gerichtsstand eingeschränkt werden soll.

Doch was ist das? Laut Paragraf 32 der Zivilprozessordnung ist immer das Gericht für einen Fall zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen wurde. Diejenigen, die gerichtlich gegen einen im Internet begangenen Wettbewerbsverstoß vorgehen, können deshalb das Gericht frei wählen. Schließlich sind Internetseiten in Deutschland grundsätzlich an jedem Computer abrufbar. In der Praxis hat die Regelung des fliegenden Gerichtsstands jedoch dazu geführt, dass Betroffene oftmals vor dem Gericht Klage einreichen, vor dem sie sich die größten Chancen auf einen Prozessgewinn ausrechnen.

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