Baustellen mit täglicher Heimfahrt: Mitarbeiter erhalten als Wegezeitenentschädigung einen Verpflegungszuschuss, der steuer- und sozialabgabenfrei ist.
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So zahlen Baubetriebe die Wegezeitenentschädigung 2023

Seit Anfang 2023 bezahlen Baubetriebe Mitarbeitenden die Fahrt zur Baustelle. Die Höhe der Wegezeitenentschädigung hängt von mehreren Faktoren ab. Die Details.

Auf einen Blick:

  • Der Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe unterscheidet bei der Wegezeitentschädigung grundsätzlich zwischen zwei Anwendungsfällen: den Baustellen mit täglicher Heimfahrt (V-WE) und Übernachtungsbaustellen (Ü-WE).
  • Wie viel Wegegeld den Mitarbeitenden zusteht, ist in beiden Anwendungsfällen kilometerabhängig. Maßgeblich ist immer die Strecke zwischen Betrieb und Baustelle.
  • Wie die Regelungen zur Wegestreckenentschädigung in der Praxis anzuwenden sind, erläutert ein Jurist anhand von drei typischen Beispielen.
  • Die Tarifvertragsparteien im Bauhauptgewerbe haben beim Bundesarbeitsministerium beantragt, dass die Regelungen rückwirkend zum 1. Januar 2023 für allgemeinverbindlich erklärt werden.
  • Update August 2023: Das Bundesarbeitsministerium hat den Tarifvertrag, der die Wegezeitentschädigung regelt, für allgemeinverbindlich erklärt.
  • Seit dem 1. Januar 2023 gibt es die Wegezeitentschädigung – umgangssprachlich manchmal auch Wegegeld oder Wegestreckenentschädigung genannt. Damit ist nun eine Regelung in Kraft, auf die sich die Tarifvertragsparteien im Bauhauptgewerbe schon 2021 verständigt haben. „Sie soll Wegezeiten zu wechselnden Baustellen kompensieren, die nicht als tarifliche Arbeitszeit gelten und nicht tariflich vergütet werden", erläutert Rechtsanwalt Ulf Mosenthin vom Baugewerbe-Verband Niedersachsen (BVN).

    Wegezeitentschädigung: Diese Beschäftigten können Ansprüche haben

    Die Regelung zur Wegezeitentschädigung gilt laut Mosenthin für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte, Poliere und Auszubildende.

    „Betriebe müssen die Entschädigung aber nur an ihre Mitarbeitenden zahlen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind“, ergänzt Giso Töpfer vom Baugewerbe-Verband Sachsen-Anhalt. Dazu gehöre, dass die Beschäftigten

  • auf wechselnden Baustellen arbeiten,
  • berufsbedingt mehr als 8 Stunden von der eigenen Wohnung abwesend sind und
  • es für die Fahrt zur Baustelle keine Vergütung aus tariflichen Gründen gibt.
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    Das gilt für Baustellen mit täglicher Heimfahrt

    Handwerker, die auf einer Baustelle arbeiten und abends wieder nach Hause fahren, erhalten als Wegezeitentschädigung einen steuer- und sozialabgabenfreien Verpflegungszuschuss (V-WE). Nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) gilt für das Jahr 2023 Folgendes:

  • Bis 50 Kilometer Entfernung zwischen Betrieb und Baustelle müssen Betriebe Mitarbeitenden 6 Euro pro Tag bezahlen.
  • Bei Entfernungen von 51 bis 75 Kilometer erhalten Beschäftigte 7 Euro Wegestreckenentschädigung.
  • Beträgt die Entfernung mehr als 75 Kilometer, sind es 8 Euro täglich.
  • Zum 1. Januar 2024 werden die Verpflegungszuschüsse angehoben. Betriebe müssen ihren Mitarbeitenden dann jeweils einen Euro mehr zahlen.

    3 typische Anwendungsbeispiele für die Entschädigung von Wegezeiten

    Was diese Regeln für Baustellen mit täglicher Heimfahrt konkret bedeuten, erläutert Mosenthin anhand von drei Beispielen. Die Ausgangsituation ist dabei jeweils gleich: In einer Zimmerei arbeiten acht Gesellen, eine Büroangestellte, ein Werkstattmitarbeiter und ein Azubi. Die Gesellen kommen morgens in den Betrieb und fahren dann mit zwei Firmenfahrzeugen zur Baustelle.

    Beispiel 1: Eine 30 Kilometer entfernte Baustelle

    Die Fahrtzeit für Hin- und Rückfahrt beträgt eine Stunde und wird nicht als Arbeitszeit bezahlt.

  • Anspruch auf Wegezeitentschädigung: Pro Person erhalten die Gesellen 6 Euro.
  • Zusätzliche Vergütung für die Fahrer: Sie erhalten zusätzlich zur Wegezeitentschädigung 12 Euro pro Stunde – das entspricht einer Vergütung mit dem gesetzlichen Mindestlohn. Die Fahrer erhalten in diesem Fall somit 18 Euro.
  • Hinweis: Weitere Infos zur Vergütung für den Fahrer finden Sie im Beitrag Wegezeitentschädigung: Antworten auf 8 Leser-Fragen unter Punkt 4 bei den Sammelfahrten.

    Beispiel 2: Eine 60 Kilometer entfernte Baustelle

  • Fahrtzeit: 2 Stunden (Hin- und Rückfahrt)
  • Anspruch auf Wegezeitentschädigung: 7 Euro für jeden Gesellen
  • Zusätzliche Vergütung für die Fahrer: 12 Euro pro Stunde, also 31 Euro (24 Euro für die Fahrtzeit plus 7 Euro Wegegeld)
  • Beispiel 3: Lehrling fährt zur 80 Kilometer entfernten Baustelle mit

  • Fahrtzeit: 2 Stunden (Hin- und Rückfahrt)
  • Anspruch auf Wegezeitentschädigung: 8 Euro für jeden Gesellen und den Lehrling
  • Zusätzliche Vergütung für die Fahrer: 12 Euro pro Stunde, also 32 Euro (12 Euro x 2 + 8 Euro Wegezeitentschädigung)
  • [Leseraufruf: Sie haben noch Fragen zur Wegezeitenentschädigung?  Dann schicken Sie uns Ihre Frage an leupold@handwerk.com]

    Sonderfall: Wenn Werkstattmitarbeiter auf die Baustelle müssen

    Ab und zu müssen auch Mitarbeitende, die überwiegend in einer Werkstatt oder auf einem Bauhof eingesetzt sind, auf die Baustelle. „Bei kurzzeitiger Beschäftigung auf Baustellen können auch Werkstattmitarbeiter Anspruch auf Wegezeitentschädigung haben“, sagt Mosenthin.

    Beispiel: Ein Werkstattmitarbeiter kommt morgens in den Betrieb und soll kurzfristig für einen erkrankten Kollegen auf der Baustelle einspringen, der drei Tage lang ausfällt.

  • Erster Tag: Die Arbeitszeit des Werkstattmitarbeiters hat regulär auf dem Betriebshof begonnen. Von dort aus fährt er mit einem Firmenwagen zur Baustelle –die Wegezeit muss der Betrieb daher als Arbeitszeit vergüten.
  • Zweiter und dritter Tag: Die Arbeitszeit des Mitarbeiters beginnt an beiden Tagen auf der Baustelle und endet auch dort. Da er jeweils mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, erhält er für beide Tage einen Verpflegungszuschuss als Wegestreckenentschädigung. Wie hoch der ist, hängt von der Entfernung zwischen Betrieb und Baustelle ab.
  • Das gilt für Baustellen ohne tägliche Heimfahrt

    Auch für sogenannte Übernachtungsbaustellen haben sich die Tarifpartner auf eine Wegezeitentschädigung (Ü-WE) geeinigt. Laut Mosenthin ist diese Ü-WE steuer- und sozialabgabenpflichtig.

  • Bei einer Entfernung von 75 bis 200 Kilometer zwischen Betrieb und Arbeitsstelle erhalten Mitarbeitende 9 Euro.
  • Ist die Baustelle bis zu 300 Kilometer weit weg, gibt es 18 Euro.
  • Bei einer Strecke von bis zu 400 Kilometer müssen Betriebe eine Wegezeitentschädigung von 27 Euro zahlen.
  • Und bei mehr als 400 Kilometer Entfernung steigt sie auf 39 Euro.
  • Bei Übernachtungsbaustellen haben die Tarifpartner den Anspruch auf die Entschädigung der Wegezeiten allerdings begrenzt: „Betriebe müssen ihren Mitarbeitenden eine Hin- und Rückfahrt pro Kalenderwoche zahlen“, sagt Mosenthin. Voraussetzung sei , dass die Mitarbeitenden die Strecken auch zurückgelegt haben.

    Wegezeiten: Diese Anwendungsfälle sind besonders kompliziert

    Manche Betriebe hatten bereits Ende 2022 eine eigene Regelung, wie sie Wegezeiten vergüten. „Hat die betriebliche Regelung eine vergleichbare Zielstellung wie die tarifliche, kann sie angerechnet werden“, sagt Mosenthin. Allerdings weist er darauf hin, dass Wegezeiten nach der tariflichen Regelung keine Arbeitszeiten sind. Weicht die betriebliche Wegegeld-Regelung von diesem Grundsatz ab, könne das zu Schwierigkeiten bei der Anrechnung führen. Mosenthin empfiehlt Betrieben daher, sich im Zweifel juristischen Rat einzuholen – zum Beispiel bei der Innung oder beim Landesverband.

    Genau das kann laut Giso Töpfer auch sinnvoll sein, wenn Mitarbeitende morgens ausnahmsweise in den Betrieb kommen müssen und erst dann auf die Baustelle fahren. „In solchen Fällen ist es nicht immer eindeutig, was tarifliche Arbeitszeit und was Wegezeiten sind“, sagt der Jurist.

    Entfernung zwischen Betrieb und Baustelle: Welche Strecke ist maßgeblich?

    Betriebe können einen Routenplaner nutzen, um die genaue Entfernung der Baustelle vom Betrieb zu ermitteln. „Welcher, ist egal“, sagt Töpfer. Wichtig sei nur, dass es die kürzeste, öffentlich befahrbare Strecke ist. „Es geht bei der Wegezeitentschädigung rein um die Entfernung und nicht um Schnelligkeit“, betont der Jurist.

    Für welche Betriebe gilt die Regelung zur Wegestreckenentschädigung?

    Die Tarifpartner im Bauhauptgewerbe haben für die Wegegeldregelungen des BRTV die Allgemeinverbindlichkeit beantragt – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2023. „Sobald das Bundesarbeitsministerium die Allgemeinverbindlichkeit erteilt, gelten die Regelungen zur Wegezeitentschädigung für alle Baubetriebe“, erläutert Ulf Mosenthin.

    Dürfen Betriebe den Kunden die Wegezeitentschädigung in Rechnung stellen?

    Rechtlich ist das möglich, sagt Rechtsanwalt Mosenthin. Ob Betriebe ihren Kunden die Kosten für die Wegezeitentschädigung tatsächlich in Rechnung stellen können, werde sich erst noch zeigen. Der Rechtsanwalt geht davon aus, dass diese Kosten in den meisten Fällen in die Kalkulation einfließen.

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