Auf einen Blick:
- Nicht nur der Bund, sondern auch die meisten Bundesländer wollen Solo-Unternehmern und Kleinbetrieben mit Zuschüssen in der Corona-Krise helfen. Fast alle Bundesländer haben eigene Soforthilfe-Programme gestartet oder werden zeitnah damit starten.
- Die meisten Länder bieten eigene Zuschüsse an, in einigen Fällen setzen sie jedoch auch auf die Aufstockung durch den Bund.
- Hier finden Sie einen Überblick über alle Soforthilfe-Programme: Welche Zuschüsse gibt es, für wen, in welcher Höhe, wo gibt es den Antrag und die Links zu den jeweiligen Programmen.
Zahlreiche Hilfen gibt es derzeit für Solo-Unternehmer und kleine Betriebe in der Corona-Krise: Stundung der Sozialversicherungsbeiträge, erleichtertes Kurzarbeitergeld, Hilfe von der Gema und der Minijob-Zentrale und die geplante Förderung des Bundes ... Und auch die Bundesländer haben eigene Soforthilfe-Programme ins Leben gerufen.
Nordrhein-Westfalen: Zuschüsse bis zu 25.000 Euro
Verfügbarkeit: ab 27. März
Art der Förderung: NRW-Soforthilfe 2020
- 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern
- 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
- 20.000 Euro für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten
Anträge:
- Anträge werden online auf der Website des Wirtschaftsministeriums zur Verfügung gestellt.
- Anträge sind online auszufüllen und abzusenden, nicht per Post oder per E-Mail.
Weitere Infos: auf der Website des Wirtschaftsministeriums
Rheinland-Pfalz: Corona-Soforthilfe geplant
Es liegen noch keine konkreten Informationen zur Corona-Soforthilfe der Investition- und Strukturbank Rheinland-Pfalz vor.
Weitere Infos: auf der Website der Investitionsbank
Saarland: Soforthilfe für Kleinstunternehmen
Verfügbar: ab sofort
Art der Förderung: Die Kleinunternehmer-Soforthilfe als Zuschuss zwischen 3.000 und 10.000 Euro je nach Mitarbeiterzahl können Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer beantragen.
Antrag:
- Der Antrag steht digital auf der Website des Wirtschaftsministerium zur Verfügung: als PDF.
- Der ausgefüllte Antrag kann als Scan oder Foto-Datei per E-Mail oder in ausgedruckter Form per Post an das Ministerium geschickt werden.
Weitere Infos: unter www.corona.wirtschaft.saarland.de
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