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Eine Baustelle, auf der mehrere Handwerker arbeiter, aus der Vogelperspektive fotografiert.

Politik und Gesellschaft

90.000 Euro Bußgeld wegen Unterschreitung des Mindestlohns

Im Bauhauptgewerbe gelten zwei verschiedene Mindestlöhne. Ein Unternehmer zahlte seinen Mitarbeitern den niedrigeren und wurde dabei vom Zoll erwischt.

Facharbeitern im Bauhauptgewerbe steht ein höherer Mindestlohn zu als Hilfsarbeitern – so sieht es der allgemeinverbindliche Tarifvertrag vor. Ob Arbeitgeber diese Mindestlöhne tatsächlich zahlen, prüft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). So nahmen die FKS-Ermittler auch eine Baustelle eines Bauunternehmers aus dem Werra-Meißner-Kreis unter die Lupe.

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Dabei deckten sie laut Zoll diverse Mindestlohnverstöße auf: Der 48-jährige Unternehmer hatte 22 Arbeitern nicht den im Tatzeitraum vorgeschriebenen Mindestlohn von 13,95 Euro gezahlt. Stattdessen hatte er sie dreieinhalb Jahre mit 11,10 Euro pro Stunde entlohnt. Dem Zoll zufolge begründete der Firmenchef die niedrigere Vergütung damit, dass seine Arbeiter nur Hilfstätigkeiten und Arbeiten im Garten- und Landschaftsbau ausgeführt hätten.

Die FKS-Ermittler waren anderer Ansicht: Sie befanden, dass alle Arbeiter Tätigkeiten ausgeübt haben, die unter den Mindestlohn für Facharbeiter fallen. Durch die Unterschreitung des Mindestlohns habe der Unternehmer rund 89.000 Euro gespart. Zudem habe er die Sozialabgaben nicht in der richtigen Höhe abgeführt und so mehr als 110.000 Euro gespart.

Für den Unternehmer wird es nun teuer: Wie der Zoll mitteilt, hat das Amtsgericht Eschwege den 48-Jährigen wegen der begangenen Straftaten zu einer Geldstrafe von 6.120 Euro verurteilt. Zudem habe das Amtsgericht Gießen den Firmenchef mit einem Bußgeld in Höhe von 90.000 Euro belegt, er hatte gegen den Bußgeldbescheid des Hauptzollamtes Gießen geklagt.

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