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Inhaltsverzeichnis

Nach Kritik

Corona-Krise: Azubi-Prämie wird ausgeweitet

Niedrigere Fördervoraussetzungen und längere Antragszeiträume: Diese Regelungen gelten ab sofort bei der Azubi-Prämie.

Auf einen Blick:

  • Die Bundesregierung erleichtert den Zugang zur Azubi-Prämie: Niedrigere Umsatzeinbußen reichen aus. Zudem wird der Förderzeitraum verlängert.
  • ZDH-Präsident Wollseifer begrüßt die Änderungen.
  • Bis November wurden 20.300 Anträge auf Azubi-Prämie positiv entschieden, 300 Übernahmeprämien sowie 900 Zuschüsse zur Kurzarbeit bewilligt.

Die Azubi-Prämie wird ausgeweitet: Die Bundesregierung hat Fördervoraussetzungen erleichtert sowie Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung bis Mitte 2021 verlängert. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt, sind die neuen Regelungen bereits in Kraft. Mit den Azubi-Prämien, die bis zu 3.000 Euro pro Ausbildungsvertrag betragen können, will die Bundesregierung kleine und mittlere Betriebe unterstützen, die trotz wirtschaftlicher Schwierigkeiten aufgrund der Corona-Krise weiter ausbilden. Unterstützung gibt es auch für Betriebe, die Azubis aus insolventen Unternehmen übernehmen.

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Die Regelungen im Einzelnen

Kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe können künftig die Azubi-Prämie erhalten, wenn sie entweder

  • Umsatzeinbußen von durchschnittlich mindestens 50 Prozent innerhalb von zwei Monaten zwischen April bis Dezember 2020 hatten oder
  • in fünf zusammenhängenden Monaten Einbußen von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen (bisher: durchschnittlich mindestens 60 Prozent in April und Mai 2020 gegenüber Vorjahr)oder
  • wenn die Mitarbeiter in 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit gearbeitet haben (bisher: nur erstes Halbjahr 2020).

Auch für Ausbildungen, die vom 24. Juni 2020 bis zum 31. Juli 2020 begonnen haben, kann die Azubi-Prämie beantragt werden. Es werden jetzt also Ausbildungen gefördert, die im Zeitraum von 24. Juni 2020 bis 15.Februar 2021 beginnen.

Für die Förderung von Übernahmen aus Corona-insolventen Betrieben entfällt die Obergrenze von 249 Mitarbeitern für beide Betriebe. Solche Übernahmen können bis zum 30. Juni 2021 gefördert werden (bisher: bis zum 31. Dezember 2020).

Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit werden bis Juni 2021 verlängert.

Ein Antrag kann laut BMAS auch rückwirkend gestellt werden. Alle weiteren Informationen und Anträge gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit (LINK).

ZDH begrüßt die Neuerungen

Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßte die Änderungen: Bisher seien die Fördervoraussetzungen zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sehr restriktiv gewesen, weshalb nur wenige Handwerksbetriebe von der Förderung hätten Gebrauch machen können. „Daher ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die nun vorgenommenen Änderungen der tatsächlichen Betroffenheit der Betriebe Rechnung tragen und die Förderung praxistauglicher machen“, so Wollseifer.

Bislang wurden 20.300 Prämien bewilligt

In der Tat haben bislang nicht viele Betriebe die Azubi-Prämie beantragt. Wie aus einem Schreiben der Bundesagentur für Arbeit an Vertreter des Bundestages hervorgeht, wurden zwischen August und November 2020 insgesamt 20.330 Prämien positiv entschieden. Diese teilen sich auf in:

  • 7.800 Ausbildungsprämien (2.000 Euro pro Vertrag),
  • 12.500 Ausbildungsprämien plus (3.000 Euro pro Vertrag für zusätzliche Ausbildungsplätze) und
  • 30 Übernahmeprämien bei Insolvenz.

Zudem wurden von August bis Oktober 2020 insgesamt 900 Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung während Kurzarbeit positiv entschieden, 300 ausgezahlt und 2.800 abgelehnt. Zwei Drittel dieser Ablehnungen stammen aus dem August. Zu diesem Zeitpunkt hätten noch keine Anträge gestellt werden dürfen, so die Arbeitsagentur.

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