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Ärger im Handwerk: Die Corona-Arbeitsschutzverordnung lastet den Betrieben besondere Bürden auf, während der Staat kostenlose Bürgertests abschafft.

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Corona

Corona-Pflichten: „Warum sollen wir immer weiter zahlen?“

Update der Corona-Arbeitsschutzverordnung: Tests in Betrieben bleiben. Und Mitarbeiter sind für Impfungen nun freizustellen. „Warum sollen wir immer weiter zahlen?“, fragt ein Kollege.

  • Das Bundesarbeitsministerium verlängert und ergänzt die Corona-Arbeitsschutzverordnung.
  • Betriebe müssen ihren Mitarbeitern weiter kostenlose Corona-Tests anbieten. Außerdem sollen sie Mitarbeiter über Corona-Risiken und über Impfungen aufklären und ihre Beschäftigten für Impfungen freistellen.
  • Handwerksmeister Stefan Priesmeier hat dafür kein Verständnis: „Wenn der Staat diese Dinge vorgibt und selbst zu spät handelt, dann darf er die Folgen nicht auf die Betriebe abwälzen.“

 „Nicht akzeptabel und auch nicht nachvollziehbar“ befand das Handwerk Mitte August die Pläne von Bund und Ländern, die Verpflichtung zu Corona-Testangeboten für Mitarbeiter durch Unternehmen zu verlängern. Dass Betriebe weiter testen sollen, während der Bund die kostenlosen Bürgertests einstellt, verlagere die staatliche gesamtgesellschaftliche Verantwortung auf die Betriebe und das sei „nicht hinnehmbar“, sagte Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks zu dem Beschluss.

Testangebotspflicht bleibt

Davon unbeeindruckt hat das Bundesarbeitsministerium die Corona-Arbeitsschutzverordnung Anfang September verlängert und ergänzt. Arbeitgeber bleiben demnach verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche allen Mitarbeitern Schnell- oder Selbsttests anzubieten.

Die Betriebe sollten sich darauf einstellen, dass das den Herbst und Winter auch so bleiben werde, hatte zuvor Minister Hubertus Heil gegenüber der Augsburger Allgemeinen angekündigt.

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Neue Pflichten für Betriebe: Aufklärung und Freistellung für Impftermine

Darüber hinaus enthält die Verordnung nun eine weitere Verpflichtung für Arbeitgeber: Ab 10. September müssen sie Mitarbeiter „über die Risiken einer CoViD-19 Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung“ informieren, teilt das Ministerium mit. Und sie sollen Mitarbeiter „zur Wahrnehmung von Impfangeboten“ während der Arbeitszeit freistellen.

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Handwerksmeister: „Warum sollen wir immer weiter zahlen?“

Schlossermeister Stefan Priesmeier aus Braunschweig wundert sich nicht über die politische Entscheidungen und Pläne, die Arbeitgeber weiter in die Pflicht zu nehmen. „Das passt ins Bild, so läuft es ja schon die ganze Zeit“, sagt der 60-Jährige. „Die Arbeitsschutzausstattung, die Lohnfortzahlung für amtlich angeordnete Quarantäne, die Testangebotspflicht – für all das dürfen im Zweifel wir als Arbeitgeber zahlen.“

Dabei leide das Handwerk schon mehr als genug unter den Corona-Folgen. Jetzt sieht der Unternehmer weitere Lasten durch die Tests auf sich und seine Kollegen zukommen. „In den letzten Monaten hat ja kein Mitarbeiter mehr nach Tests gefragt, das wird sich ändern.“ Dafür würden die steigenden Infektionswerte, die Abschaffung der kostenlosen Bürgertests und die neue 3G-Regel sorgen, der zufolge nur noch Geimpfte, Getestete und Genesene ab einer gewissen Infektionslage Einlass in bestimmten Örtlichkeiten erhalten.

Fair sei das nicht, betont Priesmeier.  „Warum sollen wir als Arbeitgeber einseitig immer weiter die Lasten tragen, wenn der Gesetzgeber doch die vierte Welle vorhersehen konnte und nichts unternommen hat?“, fragt der Chef eines 10-Mann-Betriebs. „Wenn der Staat diese Dinge vorgibt und selbst zu spät handelt, dann darf er die Folgen nicht auf die Betriebe abwälzen.“

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