Gerade kleine Betriebe klagen über das als bürokratisch empfundene Datenschutzrecht. Das Land Niedersachsen möchte deshalb Abhilfe schaffen: Mit einer Bundesratsinitiative will sich die Landesregierung für Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einsetzen.
„Ein hohes Datenschutzniveau hat für Gesellschaft und Wirtschaft eine große Bedeutung und muss gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen standhalten“, sagte Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann. Es könne aber nicht Sinn der Sache sein, kleine Betriebe damit zu überfordern. „Deshalb fordern wir mit unserer Bundesratsinitiative eine maßvolle Entlastung von den Anforderungen des deutschen und europäischen Datenschutzrechts, ohne dabei sinnvolle Sicherheitsbedenken außer Acht zu lassen“, sagte der CDU-Politiker.
Doch wie soll die Entlastung aussehen? Laut Wirtschaftsministerium will sich Niedersachsen dafür starkmachen, dass wettbewerbsrechtliche Abmahnwellen durch eine eindeutige gesetzliche Klarstellung verhindert werden. Zudem fordere das Land, dass die verpflichtende Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nicht schon ab einer Anzahl von zehn Personen greift, die im Datenverarbeitungsbereich tätig sind. „Diese Bestimmung stellt einen nationalen Alleingang dar, durch den deutsche Unternehmen gegenüber Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten mit mehr Bürokratie belastet werden“, begründete Althusmann das Vorhaben. Er sprach sich dafür aus, dass das Europarecht nur 1:1 in deutsches Recht umgesetzt wird.
Die Initiative will Niedersachsen bei der nächsten Bundesratssitzung einbringen. Die findet am 12. April statt.
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