Vergütungsanspruch bei freier Kündigung: Handwerkern steht auch Geld für die nicht erbrachten Leistungen zu.
Foto: Krakenimages.com - stock.adobe.com
Vergütungsanspruch bei freier Kündigung: Handwerkern steht auch Geld für die nicht erbrachten Leistungen zu.

Urteil

Kundin muss trotz freier Kündigung bezahlen

Eine Kundin kündigt den Bauvertrag während der laufenden Arbeiten? Ein Urteil zeigt, welche Vergütungsansprüche Handwerker haben.

Der Fall: Eine Kundin schließt mit einem Betrieb einen Pauschalpreisvertrag über verschiedene handwerkliche Leistungen ab. Wert: rund 1,6 Millionen Euro. Knapp anderthalb Monate später kündigt sie den Vertrag und erhält die Schlussrechnung. Der Betrieb verlangt 50.000 Euro für die erbrachten Leistungen und mehr als 210.000 Euro für die nicht erbrachten Leistungen. Damit ist die Kundin nicht einverstanden und der Betrieb klagt. Das Landgericht Krefeld entscheidet zunächst, dass dem Betrieb nur Geld für die erbrachten Leistungen zustehen. Im weiteren Rechtstreit geht es um die Vergütung für die nichterbrachten Leistungen.

3 Dinge, die sich 2018 bei der Vergütung von Bauleistungen ändern

Mit dem neuen Bauvertragsrecht ändern sich 2018 auch die Spielregeln bei der Vergütung von Bauleistungen. Die Neuerungen stecken im Detail. Für Handwerker könnte es schwieriger werden, an ihr Geld zu kommen.
Artikel lesen

Das Urteil: Dem Betrieb steht auch für nicht erbrachte Leistungen eine Vergütung zu, entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf. Im Fall einer sogenannten freien Kündigung gemäß § 649 Satz 1 BGB beziehungsweise § 8, Abs. 1 Nr. 1 VOB/B hat das Unternehmen Anspruch auf volle Bezahlung. Allerdings müsse er sich anrechnen lassen, was er infolge der Vertragsaufhebung gespart hat.

Maßgeblich seien bei den ersparten Aufwendungen die tatsächlichen Kosten. Die müsse der Unternehmer zunächst darlegen. Dabei könne er auf seine Urkalkulation oder seine nachträglich erstellte Kalkulation zurückgreifen. Zweifelt der Kunde diese Zahlen an, müsse er seinerseits beweisen, dass die ersparten Aufwendungen höher sind. (Urteil vom 27. August 2021, Az. 22 U 267/20)

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Baurecht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Auch interessant:

Trotz Pauschalfestpreis: Zusatzleistungen müssen bezahlt werden

Der Vertrag sieht einen Pauschalfestpreis vor, doch dann fallen zusätzliche Leistungen an. Dieser Fall zeigt, wann Betriebe eine zusätzliche Vergütung verlangen können.
Artikel lesen

Was Handwerker bei Kostenvoranschlägen beachten müssen

Kostensteigerungen oder eine Vergütung für den Kostenvoranschlag können zu Ärger mit Kunden führen. Ein Baurechtler erklärt, was Handwerker beachten müssen.
Artikel lesen

Dürfen Betriebe die Bauhandwerkersicherung als Druckmittel nutzen?

Die Bauhandwerkersicherung soll Vergütungsansprüche von Bauunternehmern absichern. Aber dürfen Handwerker von ihrem Recht auch Gebrauch machen, wenn ein Kunde bei Streitigkeiten am Bau nicht einlenkt?
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Recht

Dürfen Betriebe die Bauhandwerkersicherung als Druckmittel nutzen?

Die Bauhandwerkersicherung soll Vergütungsansprüche von Bauunternehmern absichern. Aber dürfen Handwerker von ihrem Recht auch Gebrauch machen, wenn ein Kunde bei Streitigkeiten am Bau nicht einlenkt?

    • Recht, Baurecht

Bauvertragsrecht

Die 4 wichtigsten Neuerungen bei der Kündigung von Bauverträgen

Ob Teilkündigungen oder die schriftliche Kündigung – durch das neue Bauvertragsrecht müssen sich Handwerker mit neuen Regeln bei der Kündigung von Bauverträgen auseinandersetzen. Streit ist programmiert.

    • Recht, Baurecht, Bauvertragsrecht

Recht

Trotz Pauschalfestpreis: Zusatzleistungen müssen bezahlt werden

Der Vertrag sieht einen Pauschalfestpreis vor, doch dann fallen zusätzliche Leistungen an. Dieser Fall zeigt, wann Betriebe eine zusätzliche Vergütung verlangen können.

    • Recht, Baurecht
Für die Kündigung von Bauverträgen schreibt das Bauvertragsrecht die Schriftform vor. Eine Kündigung per E-Mail ist daher bei neuen Bauverträgen nicht mehr möglich.

Urteil

Neues Bauvertragsrecht: Kündigung per Mail reicht nicht

Elektronisch lässt sich heutzutage vieles erledigen. Ein Bauvertrag kann nach neuem Bauvertragsrecht allerdings nicht per Mail beendet werden, wie dieser Fall zeigt.

    • Recht, Baurecht, Bauvertragsrecht