Das Ziel der Vereinbarung sei es, „die Sicherheit bei der Montage von Photovoltaikanlagen zu maximieren“. Das stellten der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZDVH), der Zentralverband der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) sowie die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) bei der Unterzeichnung im März klar. Die Vereinbarung soll zum 1. April 2024 in Kraft treten.
Es gehe darum, Voraussetzungen für beide Gewerke zu definieren, unter denen die Arbeiten auf dem Dach ausgeführt werden können: Dachdeckerbetriebe sollen vor elektrischen Gefahren geschützt werden. Gleichzeitig gäbe es Sicherheitsanforderungen an E-Handwerker für das Betreten von Dächern.
Für alle Gewerke gelte: An PV-Anlagen auf Dächern darf nur gearbeitet werden, wenn Absturzsicherungen wie Arbeits- und Schutzgerüste vorhanden sind. Deshalb beinhalte die Vereinbarung auch klare Regeln zur Absturzsicherung und der Verwendung von Baugerüsten. Zudem hat die BG Bau Musteranweisungen erarbeitet, die Betrieben und deren Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden können. Des Weiteren wurden Schulungsanforderungen an elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) für PV-Anlagen definiert.
Die Muster-Arbeitsanweisungen der BG Bau finden Sie hier.
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