„Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ – so lautet der Name des Gesetzesentwurfs, den Bundesjustizministerin Katharina Barley vorgelegt hat. Damit kommt die SPD-Politikerin einer Forderung der Koalitionsfraktionen nach. Die hatten vor der Sommerpause gefordert, dass die Bundesregierung bis September einen Gesetzesvorschlag zur Bekämpfung von Abmahnmissbrauch vorlegen soll.
Ein Ziel, das auch die Bundesjustizministerin verfolgt: „Es liegt ein nicht hinnehmbarer Missstand vor, wenn Abmahnungen wegen geringfügigen Verstößen gegenüber Kleinstunternehmen zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden“, heißt es im Gesetzentwurf ihres Ministeriums.
Um missbräuchliche Abmahnungen künftig einzudämmen sieht das 38-seitige Papier diverse Maßnahmen vor. So sollen beispielsweise die finanziellen Anreize für Abmahnungen verringert und die Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen sollen erhöht werden. Außerdem soll der fliegende Gerichtsstand eingeschränkt werden.
Mithilfe des Gesetzes will die Bundesjustizministerin die missbräuchlichen Abmahnungen im Wettbewerbsrecht um 50 Prozent senken und die Wirtschaft dadurch finanziell um rund 860.000 Euro entlasten. Wie das gelingen soll, verrät eine Berechnung im Gesetzentwurf:
- 2017 gab es rund 162.000 wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, 16.217 davon wurden missbräuchlich ausgesprochen.
- Die Kosten für missbräuchliche Abmahnungen lagen bei rund 1,7 Millionen Euro.
- Bei einer Senkung der missbräuchlichen Abmahnungen um 50 Prozent, könnte somit eine Entlastung von rund 860.000 Euro erzielt werden.
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