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Construction engineers supervising progress of construction project stand on new concrete floor top roof and crane background

Tarifverhandlungen im Gerüstbauer-Handwerk

Tarifabschluss: Was ab September 2020 für Gerüstbauer gilt

Höherer Ecklohn, Ausbildungsvergütung, Corona-Bonus und Mindestlohn – das sind die Ergebnisse der Tarifrunde im Gerüstbauer-Handwerk.

Die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk haben sich auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Das teilten der Bundesverband Gerüstbau und die Industriegewerkschaft Bau (IG Bau) mit.

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In der dritten Verhandlungsrunde verständigten sie sich demnach auf Folgendes:

  • Der Ecklohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt zum 1. September 2020 um 2,3 Prozent. Laut Gewerkschaft liegt er damit nun bei 17,04 Euro die Stunde.
  • Die Ausbildungsvergütung steigt ebenfalls. Vom 1. September 2020 an erhalten Azubis im ersten Lehrjahr monatlich 50 Euro mehr. Im zweiten Lehrjahr liegt das Plus bei 60 Euro im Monat und im dritten Lehrjahr bei 70 Euro.
  • Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise erhalten die Beschäftigten zudem einmalig einen „Corona-Bonus“ in Höhe von 350 Euro. Bei Azubis beträgt die Prämie 175 Euro. Die Zahlung ist laut Bundesinnungsverband steuer-, sozialversicherungs- und sozialkassenfrei, sofern sie die Voraussetzungen erfüllt, die für steuerbefreite Leistungen gelten.
  • Betriebe müssen den Corona-Bonus spätestens bis zum 31. Dezember zahlen. Der Bundesinnungsverband weist darauf hin, dass bereits geleistete Zahlungen angerechnet werden. Das bedeutet: Betriebe, die ihren Beschäftigten bereits einen Bonus gezahlt haben, werden nicht zusätzlich belastet.
  • Der Mindestlohn steigt ab dem 1. August 2020 auf 12,20 Euro. Bislang lag die Lohnuntergrenze im Gerüstbauer-Handwerk bei 11,88 Euro.

Die Tarifverträge laufen bis zum 30. September 2021.

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