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Ehegatten als Phishing-Opfer? Trotz Weitergabe des Logins untereinander, haftet die Bank.

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Ehegatten: Bank haftet trotz Weitergabe von Kontodaten

Nutzt ein Ehepartner den Login des anderen für Bankgeschäfte, dann ist egal, wer auf Phishing hereinfällt: Die Bank zahlt den Schaden.

Die Weitergabe von Kontodaten und PIN an den Ehegatten führt nicht automatisch zu einem Schadensersatzanspruch der Bank. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.

Der Fall: Eine Bankkundin hatte die Verwaltung eines Wertdepotkontos ihrem Ehemann übertragen. Schon beim Eröffnungsantrag hatte sie nur dessen E-Mail-Adresse und Handynummer angegeben. So gingen auch die TANs per SMS ausschließlich an sein Mobiltelefon. Die Frau hatte ihre Bank allerdings nicht darüber informiert, dass ihr Gatte das Konto verwalten würde. Als im Mai 2019 rund 26.000 Euro von diesem Konto ohne Autorisation durch die Ehegatten gebucht wurden, verlangte die Kundin von der Bank den Ausgleich des Betrags. Die Bank weigerte sich: Der Phishing-Zugriff auf das Konto sei über die Mobiltelefonnummer des Ehemannes erfolgt. Folglich sei die Kundin selbst schuld, da sie erst durch die Weitergabe der Kontodaten den Phishing-Angriff ermöglicht habe.

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Das Urteil: Das Gericht verurteilte die Bank zur Zahlung der 26.000 Euro. Die Gefahr eines Phishing-Angriffs sei nicht durch die Weitergabe der PIN an den Ehemann erhöht worden. Es sei nicht ersichtlich, dass ein Angriff auf sein Mobiltelefon wahrscheinlicher gewesen wäre als auf ihres. Insgesamt gebe es „überhaupt keine Anhaltspunkte“ dafür, dass die Verwaltung des Kontos durch den Ehemann das Risiko „in irgendeiner Weise“ erhöht habe. (Urteil vom 17. Juli 2020, Az. 6 O 5935/19)

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