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Politik und Gesellschaft

Neuer Vorschlag zur Mindestvergütung für Azubis

Arbeitgeber und Gewerkschaften legen einen Vorschlag für eine Mindestvergütung für Azubis vor. Los geht es mit 515 Euro. Was bedeutet das für die Betriebe?

Auf einen Blick:

  • Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften haben einen Kompromiss für die Mindestvergütung für Azubis vorgelegt.
  • Danach sollen im ersten Ausbildungsjahr 515 Euro gezahlt werden. Im zweiten und dritten steigt die Vergütung um jeweils 100 Euro. Weitere Steigerungen sind bis 2023 geplant.
  • Eine niedrigere Vergütung ist zulässig, wenn ein entsprechender Tarifvertrag gilt.
  • Der ZDH fürchtet, dass der Vorschlag zu Lasten von Ausbildungsbereitschaft und Ausbildung geht.
  • Betroffene Handwerker sehen vor allem die Notwendigkeit, für junge Leute attraktiver zu werden.

Es kommt Bewegung in die Diskussion um die Mindestvergütung für Auszubildende. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) haben einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Dieser Kompromiss sieht nach Angaben des ZDH vor, dass die gesetzliche Mindestvergütung für Azubis im ersten Ausbildungsjahr bei 515 Euro liegen soll. Danach gehe es in 100er Schritten weiter mit 615 Euro im zweiten und 715 Euro im dritten Jahr. Bis 2023 solle der Ausgangsbetrag zudem von 515 auf 620 Euro steigen, mit entsprechenden Anpassungen für das zweite und dritte Lehrjahr. Eine Ausnahme von der gesetzlichen Mindestvergütung sehe der Vorschlag jedoch vor: Tarifvertragliche Vereinbarungen sollten „grundsätzlich Vorrang“ haben. Eine niedrigere Vergütung für Azubis in einer Branche wär also zulässig, wenn das die Tarifparteien vereinbaren.

ZDH: Kompromiss ist besser als bisherige Vorschläge

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kommentiert den Kompromiss verhalten: „Angesichts der Tatsache, dass eine solche Mindestausbildungsvergütung politisch gewollt ist, und auch vor dem Hintergrund der hierfür diskutierten höheren Zahlen, ist der Vorschlag besser als das, was bislang im politischen Raum stand“, so Generalsekretär Holger Schwannecke. Eine bundesweit einheitliche Mindestvergütung werde regionalen wie gewerkebedingten Besonderheiten nicht gerecht. „Denn was in einer Region oder einem Betrieb finanziell noch zu stemmen ist, das ist andernorts dann einfach zu viel.“ So bleibe die große Sorge, dass eine solche Mindestausbildungsvergütung zu Lasten von Ausbildungsbereitschaft und Ausbildung gehe. Zudem ändere der Vorschlag laut Schwannecke nichts „an unserer grundsätzlichen Haltung, dass die Höhe von Azubi-Vergütungen allein in die Hände der Sozialpartner gehört und nicht in die der Politik“.

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Und was sagen von der Mindestvergütung betroffene Handwerker zu dem Vorschlag? Sie betonen vor allem die Notwendigkeit, für junge Leute anziehender zu werden.

Konditormeister Michael Wiecker: Vergütung berufsspezifisch anpassen

„Wir müssen unsere Ausbildungsvergütungen anheben, sonst finden wir keine Azubis mehr“, sagt Konditormeister Michael Wiecker aus Wernigerode. Derzeit verdienen Konditor-Auszubildende im dritten Lehrjahr knapp unter den jetzt vorgeschlagenen 515 Euro für das erste Lehrjahr. „Wir wollen unsere Berufe attraktiver machen, und das geht auch über die Bezahlung“, ist Wiecker überzeugt, der in seinem Betrieb zehn Azubis beschäftigt – neun als Konditor und eine junge Frau im Verkauf. Allerdings müsse die Vergütung berufsspezifisch angepasst sein: „Bäcker, die nachts arbeiten, oder Fleischer, die körperlich gefordert sind, müssen mehr verdienen als ein Konditor-Lehrling, der einfachere Arbeitsbedingungen hat.“ Und es gebe Grenzen: „Man darf nicht vergessen, dass ein Auszubildender seinem Betrieb nicht immer zur Verfügung steht.“ Überbetriebliche Ausbildung oder die Teilnahme an Wettbewerben sorgten für lange Abwesenheiten.

Das Geld sei zudem nur eine Stellschraube, um mehr Azubis zu begeistern: „Wir müssen uns jetzt darüber hinaus Gedanken machen“, sagt Wiecker, der Landesinnungsmeister in Sachsen-Anhalt und Vizepräsident des Deutschen Konditorbundes ist. „Aber da sind wir mit der Arbeit an einer neuen Ausbildungsordnung zusammen mit den Bäckern und Fleischern auf einem guten Weg.“

Friseurmeister Heiner Heijen: Vorrang für bundesweite Tarifregelungen

Auch Friseurmeister Heiner Heijen aus dem ostfriesischen Weener kann mit einer Mindestvergütung leben – wenn sie denn bundesweit gilt und von den Tarifparteien statt vom Gesetzgeber eingeführt wird. „Sonst wird die Tarifautonomie untergraben.“ Derzeit liegt die Vergütung für angehende Friseure mit 500 Euro in Niedersachsen nur knapp unter der jetzt beschlossenen Summe, in Sachsen-Anhalt und Thüringen wird hingegen mit 325 Euro deutlich weniger bezahlt. Heijen gibt aber auch zu bedenken, dass die Ausbildungssituation in jedem Gewerk anders ist: Andere Gewerke könnten ihre Lehrlinge leichter in Rechnung stellen. „Das ist bei uns anders, solange sie nur Vorbereitungs- und Hilfsarbeiten machen. Denn bei uns gelten Pauschalpreise“, so Heijen.

Goldschmiedemeister Andreas Speckmann: Erhöhung ist angemessen

Ebenfalls betroffen: Goldschmiede. In Niedersachsen liegt die Vergütung im ersten Lehrjahr laut der jüngsten Empfehlung bei 290 Euro monatlich. „Das ist natürlich sehr wenig“, sagt Andreas Speckmann, Obermeister der Gold- und Silberschmiede-Innung Oldenburg-Ostfriesland aus Oldenburg. Einer Erhöhung auf die jetzt vorgeschlagenen 515 Euro wäre daher angemessen.

Allerdings hat er Bedenken: „In den ersten zwei Jahren bringt ein Azubi nichts ein, sondern kostet Geld.“ In Betrieben, die Wert auf eine gute Ausbildung legen und die Lehrlinge nicht zum Reparieren abstellen, könne eine höhere Vergütung dazu führen, dass sie weniger oder gar nicht mehr ausbilden. Das würde die Situation bei den Goldschmieden verschärfen – auf der Seite der Ausbildungsangebote. „Wir haben ausreichend Bewerber“, so Speckmann. Geld sei nicht das Hauptargument, um eine Ausbildung als Goldschmied aufzunehmen – idealistische Gründe stünden im Vordergrund.

Nun liegt der Ball im Feld der Politik. Noch ist unklar, ob und wann das Bundeskabinett diesem Kompromiss zustimmen wird. Im Koalitionsvertrag hatten SPD und CDU allerdings vereinbart, dass die Mindestvergütung bis August 2019 beschlossen werden und 2020 in Kraft treten soll.

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