Auf einen Blick:
- Laut den Plänen der Koalitionsfraktionen soll die Meisterpflicht Anfang 2020 in zwölf Gewerken wieder eingeführt werden. Darunter auch in einigen Bau- und Ausbaugewerken.
- Nach der Einigung in der Koalition ist jetzt das Bundeswirtschaftsministerium gefordert. Das muss einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, bevor sich der Bundestag mit dem Vorhaben befassen kann.
- Aus dem Handwerk gibt es bereits erste Reaktionen. ZDH und ZDB begrüßen die Pläne der Koalition.
Die Koalition von CDU, CSU und SPD ist 2018 mit einem Versprechen in Berlin angetreten: Sie wollte prüfen, in welchen Berufsbildern die Meisterpflicht EU-konform wieder eingeführt werden kann. So steht es im Koalitionsvertrag. Mittlerweile ist die Große Koalition einen Schritt weiter. Denn wie die Abgeordneten Carsten Linnemann (CDU) und Sören Bartol (SPD) gemeinsam bekannt gaben, planen die Regierungsfraktionen, die Meisterpflicht in 12 Gewerken Anfang 2020 wieder einzuführen.
Diese 12 Gewerke sollen wieder meisterpflichtig werden
Laut Linnemann und Bartol ist es für die Wiedereinführung der Meisterpflicht entscheidend, ob es sich um gefahrengeneigte Handwerke handelt, deren unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet. Zudem sollen bei der Rückvermeisterung auch solche Gewerke berücksichtigt werden, die vom Kulturgüterschutz erfasst werden oder als immaterielles Kulturgut anzusehen sind.
Geplant ist die Wiedereinführung der Meisterpflicht den Wirtschaftspolitikern zufolge für folgende Gewerke:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Glasveredler
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Raumausstatter
- Orgel- und Harmoniumbauer
„Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten Bestandsschutz“, ergänzen Linnemann und Bartol.
Der Koalitionsausschuss hat die Pläne der Wirtschaftspolitiker von Union und SPD mittlerweile abgesegnet. Damit ist jetzt das Bundeswirtschaftsministerium am Zug. Das muss in Abstimmung mit den anderen Ressorts einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Erst dann kann sich der Bundestag mit dem Thema befassen. Aus dem Handwerk gibt es trotzdem schon erste Reaktionen.
So reagiert das Handwerk auf die Ankündigung der Groko
Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht in der Ankündigung der Koalitionsfraktionen „ein starkes Signal für Qualität und Qualifikation“. „Zukunftssicherung und nachhaltige Unternehmensentwicklung im Handwerk werden so auf einer breiteren Basis möglich“, sagte er.
Seit der Novelle 2004 ist es nach Einschätzung von Wollseifer zwar nicht in allen Gewerken, aber in einigen besonders augenfällig zu Fehlentwicklungen gekommen. „Daher ist es gut, dass diese Fehlentwicklungen jetzt korrigiert werden sollen, um wieder mehr Ausbildung, mehr Qualifikation, mehr Qualität, mehr Gewährleistungs- und Verbraucherschutz zu ermöglichen“, so der ZDH-Präsident.
Auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßt die Ankündigung der Koalitionsfraktionen. „Wir sind sehr erfreut darüber, dass das Bundeswirtschaftsministerium nach gründlicher Prüfung der verfassungs- und europarechtlichen Aspekte auch in den Bauberufen die Notwendigkeit anerkannt hat, diese in die Anlage A zurückzuführen“, sagte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Gerade im Baubereich komme es auf die Verlässlichkeit der ausführenden Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Verbraucherschutz an. Doch die sei bei den meisterfreien Gewerken in großen Teilen nicht mehr gegeben, so die Einschätzung von Pakleppa.
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