Schneller und sicherer können Betriebe nun die Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Nachunternehmern prüfen. Möglich macht das ein digitales Verfahren, das die Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) zur Verfügung stellt.
Und so funktioniert es: Die BG Bau versieht Unbedenklichkeitsbescheinigungen ab sofort mit einem QR-Code. Mit dessen Hilfe können Unternehmer im Onlineportal „meine BG Bau“ die Echtheit des vorliegenden Dokuments überprüfen. Die Bescheinigungen benötigen Betriebe, wenn sie an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.
Zudem ist es möglich, Bescheinigungen zu scannen, abzuspeichern, zu vervielfältigen und als Datei an mehrere Auftraggeber elektronisch zu versenden, teilt die Berufsgenossenschaft mit. Im Onlineportal könne die Bescheinigung als PDF-Datei abgerufen werden. Betriebe müssten sich unter diesem Link registrieren. Erst dann stehe ihnen der Service zur Verfügung.
Tipp der BG Bau: Die Nachweise der Echtheitsprüfung der Unbedenklichkeitsbescheinigungen sollten Nutzer abspeichern oder ausdrucken. So gehen sie auf Nummer sicher, wenn Haftungsfälle auftreten. Dann müssten sie die Dokumente lückenlos vorhalten und auf Plausibilität prüfen.
Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) bestätigt die BG BAU, dass ein Unternehmen Mitglied der BG BAU ist und die Versicherungsbeiträge oder die fälligen Vorschüsse gezahlt hat. Bisher war eine solche Bescheinigung als Papierdokument nur im Original mit Dienstsiegel, persönlicher Unterschrift und Namensstempel gültig.
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