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Weichere Zugangsbedingungen erleichtern Anträge für die zweite Phase der Corona-Überbrückungshilfe. Kann Ihr Betrieb davon profitieren?
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Die Überbrückungshilfe wird bis Ende des Jahres verlängert. Zudem werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Fördersätze steigen.
Ab sofort können Sie einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen. Was Ihr Steuerberater dafür tun muss und was Sie das kostet, erfahren Sie hier.
Betriebe mit Corona-bedingten Umsatzeinbußen können Überbrückungshilfe beantragen. Für den Antrag haben sie jetzt einen Monat länger Zeit.
Die Antragsplattform für die Überbrückungshilfe II steht bereit. Durch verbesserte Bedingungen kommen Betriebe nun leichter an Zuschüsse.