Foto: KYNA STUDIO - stock.adobe.com
Mail boxes filled of leaflets and letters. Shallow DOF.

Vorsteuerabzug

Postadresse des Auftragnehmers in der Rechnung reicht

Rechnungen müssen für den Vorsteuerabzug zwar eine Anschrift des Auftragnehmers enthalten. Doch das kann auch eine reine Postadresse sein.

Fehler in der Rechnung können schnell den Vorsteuerabzug kosten. Eine Fehlerquelle entfällt nun nach zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) endgültig: So genügt es, wenn die Rechnung die Postadresse des leistenden Unternehmens enthält. Eine zusätzliche Adresse des Ortes, an dem der Auftragnehmer seine Tätigkeit ausübt, ist nach Ansicht der Richter nicht erforderlich.

Damit folgten die Richter nun gleich in zwei Fällen einer gleichlautenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (wir berichteten):

  • Fall Nr. 1: Ein Autohändler kaufte Autos von einem Online-Händler, der kein eigenes Autohaus betrieb. In seinen Rechnungen gab der Verkäufer seine Postadresse an. (Urteil vom 21. Juni 2018, Az. V R 25/15)
  • Fall Nr. 2: Ein Unternehmen kaufte Stahlschrott von einer GmbH. Die GmbH nannte in den Rechnungen den Sitz gemäß Handelsregistereintragung. Tatsächlich hatte unter der Adresse nur eine Anwaltskanzlei ihren Sitz, die als Domiziladresse für mehr als ein Dutzend Unternehmen diente. Die GmbH nutzte dort gelegentlich einen Schreibtisch. (Urteil vom 21. Juni 2018, Az. V R 28/16)

In beiden Fällen hatte das Finanzamt den Vorsteuerabzug aufgrund unvollständiger Rechnungsangaben verweigert. Der BFH gab hingegen den betroffenen Auftraggebern recht: Die Rechnung muss zwar eine vollständige Anschrift des Auftragnehmers enthalten, doch dafür genügt die Adresse, unter der er postalisch zu erreichen ist.

Weitere Artikel zum Thema:

Buchführungsbüros dürfen keine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen

Unternehmen sollten die Umsatzsteuervoranmeldung nicht einem selbstständigen Buchhalter überlassen. Sonst kann es sein, dass der Fiskus die Voranmeldung einfach nicht anerkennt.
Artikel lesen

Trotz Insolvenzantrag: Umsatzsteuer abführen!

Auch nach Stellung eines Insolvenzantrags und Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung sind Geschäftsführer zur Zahlung von Steuerrückständen verpflichtet.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Gemeindemitarbeiter bei der Betriebsprüfung? Ist der geprüfte Betrieb Auftragnehmer der Kommune, gelten für die Prüfung besondere Regeln.

Steuern

Wenn der Auftraggeber an der Betriebsprüfung teilnimmt

Heikle Doppelrolle: Gemeinden vergeben Aufträge – und können Auftragnehmer zusammen mit dem Finanzamt prüfen. Wie sicher sind Betriebs- und Steuergeheimnisse?

    • Steuern
Schlagkräftiges Argument für eine Schätzung: Die Geldverkehrsrechnung ist aussagekräftiger als fehlende Rechnungsnummern.

Steuern

Rechnungslücken allein reichen nicht für Gewinnschätzung

Lücken in den Rechnungsnummern können zu Steuernachzahlungen führen – aber nur dann, wenn das Finanzamt weitere Indizien für Steuerhinterziehung findet.

    • Steuern, Betriebsprüfung
Wie sinnvoll sind elektronische Rechnungen, wenn Auftraggeber auf händischem Aufmaß und Mengenermittlung bestehen und die Rechnung zusätzlich ausgedruckt verlangen?

E-Rechnung

„Digitale Rechnungen lösen nicht alle Probleme“

Welche Vorteile bringen elektronische Rechnungen? Deutlich weniger als versprochen, weiß dieser Handwerksbetrieb. Der Engpass sind die Kunden.

    • Politik und Gesellschaft, Steuern, Umsatzsteuer, Digitalisierung + IT
Ist Ihr Unternehmen schon auf elektronische Eingangsrechnungen vorbereitet? Ab 2025 müssen Sie damit jederzeit rechnen.

Politik und Gesellschaft

Elektronische Rechnung wird für Betriebe Pflicht

Viele Handwerker arbeiten bereits mit elektronischen Rechnungen – demnächst werden sie zur Pflicht. Ausnahmen: nicht wirklich. Was kommt auf die Betriebe zu?

    • Politik und Gesellschaft, Steuern, Umsatzsteuer