Mehr als 750.000 Betriebe haben in der Corona-Krise bis Ende April Kurzarbeit angezeigt. Für viele Unternehmer ist es das erste Mal, dass sie dieses Förderinstrument nutzen. Das führt zu diversen Fragen. Dazu gehört etwa, wie lange Arbeitsagenturen brauchen, um Anträge zu bearbeiten und das Kurzarbeitergeld zu überweisen?
Um Kurzarbeitergeld erhalten zu können, müssen Betriebe zunächst Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) anzeigen. Die prüft dann, ob die Antragsteller grundsätzlich die Fördervoraussetzungen erfüllen. Tun sie das, kann Kurzarbeit laut BA realisiert werden. Allerdings weist die Behörde darauf hin, dass durch die Anzeige von Kurzarbeit noch keine Zahlung ausgelöst wird.
Begründung: „Das Instrument ist auf einen flexiblen Einsatz im Betrieb ausgelegt.“ Deshalb werde Kurzarbeit immer rückwirkend, also nach Abschluss eines Monats, in dem kurzgearbeitet wurde, abgerechnet, so die BA. Für das Einreichen der dazu nötigen Monatsunterlagen haben Arbeitgeber drei Monate Zeit. Beispiel: Abrechnungen für den März müssen bis spätestens Ende Juni eingereicht werden.
Laut BA sichern die Arbeitsagenturen in der Regel zu, Abrechnungen binnen 15 Tagen zu bearbeiten und anzuweisen. Derzeit gehe es schneller, wenn alle Unterlagen vorliegen, teilt die Behörde mit. Denn Aufgrund der aktuellen Lage habe die BA das Personal vervierzehnfacht.
Antworten auf weitere Arbeitgeber-Fragen zum Kurzarbeitergeld hat die Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de zusammengestellt.
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