Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel auf 9,19 Euro. Das hat die Bundesregierung beschlossen. In einem weiteren Schritt wird die Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro brutto je Arbeitsstunde angehoben. Mit diesem Beschluss folgte das Kabinett dem Vorschlag der Mindestlohnkommission, die zur schrittweise Erhöhung geraten hatte.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland 2015 in Höhe von 8,50 Euro eingeführt. Nach dem Mindestlohngesetz entscheidet die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über die Höhe. Die erste Anhebung der Lohnuntergrenze hat das Gremium, in dem jeweils auch drei Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sitzen, im Sommer 2016 beschlossen. 2017 stieg der Mindestlohn daher erstmals und liegt seither bei 8,84 Euro.
Im Handwerk gelten abweichend vom gesetzlichen Mindestlohn teilweise höhere Branchenmindestlöhne – zum Beispiel im Bauhauptgewerbe, im Dachdeckerhandwerk, in der Gebäudereinigung, im Elektrohandwerk sowie bei den Malern und Lackierern.
Zuständig für die Kontrolle der Mindestlöhne ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Arbeitgeber, die sich bei der Vergütung ihrer Mitarbeiter nicht an die geltende Lohnuntergrenze halten, können nach Angaben der Bundesregierung mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro belangt werden. Ist die Dokumentation nicht ordnungsgemäß, drohen bis zu 30.000 Euro. Darüber hinaus ist auch ein Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge möglich, so die Bundesregierung.
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