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Foto: Vitalii Vodolazskyi - stock.adobe.com
Der Haftgrund: Sozialabgaben nicht abgeführt, Steuern hinterzogen, beim Kurzarbeitergeld betrogen.

Recht

4 Euro für die Mitarbeiter – 3 Jahre Haft für den Chef

Die Mitarbeiter dieses Gebäudereinigers erhielten 4 Euro und weniger pro Stunde, ihr Chef strich illegal 1,8 Millionen Euro ein. Jetzt bekam er die Rechnung.

Das Landgericht Münster hat den Geschäftsführer einer Sanitär- und Gebäudereinigungsfirma zu einer dreijährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Nach Angaben des Hauptzollamtes Münster hatte der 40-Jährige zwischen 2015 und 2020 rund 1,2 Millionen Euro Sozialabgaben nicht abgeführt. Hinzu kamen 500.000 Euro Steuerschaden und 120.000 Euro Kurzarbeitergeldbetrug. 

Das Geschäftsmodell des Reinigungsunternehmens mit rund 150 Beschäftigten:  Es mietete öffentliche Toilettenanlagen wie auch Sanitäranlagen in Einkaufszentren und Ladenlokalen und reinigte sie mit eigenem Personal. Den Besuchern wurde ein „Entgelt“ in Höhe von 50 Cent pro Nutzung empfohlen. Bei diesem sogenannten Tellergeld handelte es sich allerdings nicht um ein Trinkgeld für die Mitarbeiter, sondern um den Umsatz des Unternehmens. 

Die überwiegend bulgarischen Mitarbeiter warb das Unternehmen über eine Facebook-Seite an – mit einer Vergütung von 40 Euro pro Tag, bei einer Arbeitszeit von bis zu zwölf Stunden am Objekt von Montag bis Samstag.

„Hier haben wir es mit der Ausbeutung der Schwächsten unter den Arbeitnehmern am unteren Ende der Lohn- und Beschäftigungsskala zu tun. Ein perfides Geschäftsmodell, das einzig und allein den Tätern als persönliche Bereicherung dient“, meint Astrid Scholz, Leiterin des Hauptzollamtes Münster. 

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