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Mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Bürokratieentlastungsgesetz III

Bürokratieabbau: Wird der gelbe Schein abgeschafft?

Die Bürokratie bremst viele Handwerksbetriebe aus. In diesen Punkten will die Große Koalition für Entlastung sorgen.

Auf einen Blick:

  • Die Große Koalition hat den Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt. Damit will sie die Unternehmen pro Jahr um mehr als 1 Milliarde Euro entlasten.
  • Neben kleineren Änderungen plant die Regierung vor allem, den gelben Schein abzuschaffen und Erleichterungen bei der digitalen Aufbewahrung von steuerlich relevanten Unterlagen.
  • Dem Handwerk geht das Gesetzesvorhaben nicht weit genug. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke fordert vor allem in zwei Punkten Nachbesserungen.

Der Wirtschaft hat die Große Koalition am Anfang dieser Legislaturperiode versprochen, den Bürokratieabbau voranzutreiben. Jetzt hat sie einen Entwurf für das dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) vorgelegt. [embed]https://www.handwerk.com/buerokratie-was-handwerkern-besonders-zu-schaffen-macht[/embed]

So will die Große Koalition Bürokratie abbauen

Der Gesetzentwurf von Union und SPD enthält zwei zentrale Vorhaben, die auch Handwerkern zugutekommen dürften:

  1. Der gelbe Schein soll abgeschafft und stattdessen eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt werden. Bislang müssen Arbeitnehmer im Krankheitsfall eine Krankschreibung in Papierform einreichen, was für Arbeitgeber mit manuellem Bearbeitungsaufwand verbunden ist. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung sei das aber nicht mehr zeitgemäß, heißt es im Gesetzentwurf. Die geplante Einführung des elektronischen Meldeverfahrens bedeutet für Arbeitgeber: Sie sollen künftig bei einer Krankmeldung durch einen Mitarbeiter die Daten zu Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie zur Dauer der Entgeltfortzahlung bei der Krankenkasse abrufen können.
  2. Erleichterungen soll es auch bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke geben. Bislang entstehen Betrieben hohe Bürokratielasten, weil sie Datenverarbeitungssysteme über die zehnjährige Aufbewahrungsfrist aufrechterhalten müssen. Das will die Koalition ändern: Künftig soll es ausreichen, wenn Betriebe die gespeicherten Steuerunterlagen fünf Jahre nach einem Systemwechsel oder einer Datenauslagerung auf einem Datenträger vorhalten.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf noch einige kleinere Änderungen. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Kleinunternehmergrenze bei der Umsatzsteuer von 17.500 auf 22.000 Euro steigen soll. Außerdem ist geplant, dass der steuerfreie Höchstbetrag bei der betrieblichen Gesundheitsförderung auf 600 Euro angehoben wird.

Kritik am Gesetzentwurf aus dem Handwerk

Beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kommt der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht gut an: „Die Vorschläge sind enttäuschend kleinteilig und werden absehbar nicht die notwendige Entlastung bei Handwerksbetrieben mit sich bringen“, sagt Generalsekretär Holger Schwannecke. Er sieht den Bundestag gefordert, im parlamentarischen Verfahren nachzubessern. Vorschläge gibt es nach Ansicht von Schwannecke genug: So seien etwa die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn konsequent abzuschaffen und die Aufbewahrungsfristen von zehn auf fünf Jahre zu halbieren.

Das sagt der zuständige Minister

Wirtschaftsminister Peter Altmaier, aus dessen Ministerium der Entwurf kommt, sieht in dem geplanten Gesetz hingegen eine spürbare Entlastung für Unternehmen. „Die Unternehmen werden um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlastet“, so der CDU-Politiker. Die Zeit und das Geld stünden ihnen nun für ihre Kernaufgaben zur Verfügung. Trotzdem sieht Altmaier weiteren Handlungsbedarf: „Wir brauchen weitere Entlastungen“, sagte er. Bürokratieabbau sei eine Daueraufgabe.

Ein nächstes Vorhaben ist offenbar in Sicht: Laut Bundeswirtschaftsministerium ist geplant, ein Basisregister sowie einheitliche Wirtschaftsnummern einzuführen. Damit solle das Registerwesen modernisiert und Unternehmen entlastet werden.

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