Auf einen Blick:
- Handwerksmeister Andreas Ließke soll für vier Nutzfahrzeuge 2.700 Euro Kfz-Steuer mehr zahlen, weil der Zoll sie als Pkw eingestuft hat.
- Einspruch hat er schon eingelegt, jetzt müsste er noch nachweisen, dass auch große Wagen, wie sein neuer Mercedes Sprinter, wirklich keine Pkw sind.
- Gegen den bürokratischen Aufwand und die Mehrkosten will sich Ließke wehren, notfalls vor Gericht „durch alle Instanzen“ und mit einer Online-Petition.
Andreas Ließke soll zahlen – rund 2.700 Euro Kfz-Steuer mehr als bisher für vier leichte Nutzfahrzeuge. Der Grund: Der Zoll hat seine Firmenwagen als Pkw eingestuft – auch den Vito Mixto und den sogar Mercedes Sprinter. Für den Schornsteinfegermeister aus dem niedersächsischen Kirchgellersen ist das „völlig unverständlich“. Alle vier Fahrzeuge hatte die Zulassungsstelle zuvor als Lkw zugelassen. „Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich die Wagen so nicht angeschafft.“
Worum es geht: So stuft der Zoll leichte Nutzfahrzeuge als Pkw ein
Die geänderten Kfz-Steuer-Bescheide erhielt Ließke, weil der Zoll seit 2019 auch solche Fahrzeuge steuerlich als Pkw einstufen kann, die von der Zulassungsstelle als Lkw zugelassen wurden. Der Zoll entscheidet dabei mittels einer Software nach der Zahl der möglichen Sitzplätze gemäß Zulassung. Eigentlich müsste er auch den Anteil der Ladefläche der Wagen berücksichtigen. Doch weil der nicht in der Zulassung steht, müssen die Fahrzeughalter nun beweisen, dass die Ladefläche mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs ausmacht.
Erstmals gingen solche Bescheide über die Kfz-Steuer im Frühjahr für alle Fahrzeuge raus, inzwischen aber auch bei jeder Neuzulassung.
Zoll stuft Mercedes Sprinter als Pkw ein
So hat auch Andreas Ließke seinen ersten Einspruch gegen einen Kfz-Steuerbescheid im Frühjahr eingelegt. Den habe der Zoll bis Anfang November noch nicht einmal bearbeitet, dafür aber schon die nächsten Einstufungen für die vier neuen Fahrzeuge an ihn verschickt.
Darunter sind zwei Wagen, bei denen Ließke auch das letzte bisschen Verständnis schwindet:
- Zum einen geht es um einen Ford Ranger: ein Pick-up und genau das gleiche Modell, für das Ließke die Eintragung als Lkw schon einmal 2015 durchgefochten hat. „Seitdem hat sich an der Rechtslage nichts geändert, warum muss ich jetzt erneut etwas nachweisen?“
- Wie absurd das ganze Vorgehen der Behörden sei, verdeutlicht Ließke zudem an seinem nagelneuen Mercedes Sprinter. Der hat zwar fünf Sitze, also einen mehr als für einen Lkw zulässig. „Da kommt doch kein Mensch auf die Idee, den als Pkw einzustufen.“ Also müsste Ließke beweisen, dass die Ladefläche größer ist als die Sitzfläche. Ob das wirklich nötig sei? Immerhin habe die Ladefläche eine Länge von 2,70 Meter, der Fahrgastraum hingegen nur von 2,00 Meter. Ließke: „Soll ich jetzt wirklich noch die Flächen berechnen, um zu beweisen, dass die Ladefläche mehr als die Hälfte ausmacht?“
„Unsinnige Aufgaben“ und unnötige Mehrkosten
Für Andreas Ließke ist das ganze Verfahren ein Unding: „Der Gesetzgeber kann doch nicht einfach die für ihn einfachste und vorteilhafteste Lösung wählen und die Unternehmen zum Gegenbeweis zwingen, damit er sich das Personal sparen kann.“
So müssten die Betriebsinhaber nun wertvolle Arbeitszeit in solche „unsinnigen Aufgaben“ investieren. Die gesamten Mehrkosten werde er wohl an die Kunden weitergeben, falls er mit dem Einspruch nicht weiterkommt.
Zumal die Entscheidung eines Handwerksbetriebs für ein steuerlich als Lkw zu behandelndes Fahrzeug ja nicht leichtfertig falle, nur um Steuern zu sparen. „Wir nehmen dadurch echte Nachteile in Kauf, zum Beispiel die erste Hauptuntersuchung schon zwei Jahre nach dem Neukauf und das Sonntagsfahrverbot mit Anhängern.“ Deswegen sei die Einstufung solcher Betriebsfahrzeuge als Pkw noch weniger verständlich.
Zweifel an der Berechnungsmethode
Kritisch sieht Ließke auch die Bewertung eines Wagens als Pkw oder Lkw anhand der Flächenaufteilung der Nutzfläche. „Dann müsste man konsequenterweise nach Kubikmetern entscheiden und nicht nach Quadratmetern. Das wäre gerechter.“ Denn das Ladevolumen sei für Handwerker mindestens genauso wichtig und sage wesentlich mehr über die mögliche Verwendung aus als der Anteil an Sitzfläche.
Handwerker plant Gegenwehr
Falls Andreas Ließke mit seinem Einspruch keinen Erfolg hat, will er gegen das Verfahren gerichtlich vorgehen. „Ich bin bereit, das durch alle Instanzen auszuklagen“, warnt der Schornsteinfegermeister.
Unabhängig davon plane er eine Onlinepetition, um den Gesetzgeber zu Korrekturen zu bewegen: „Wenn das Handwerk wirklich die Wirtschaftsmacht von nebenan ist, sollten doch genügend Unterschriften zusammenkommen.“
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