Krank im Urlaub: Ohne Krankschreibung haben Arbeitnehmer laut einem Urteil keine Chance auf Nachgewährung ihrer Urlaubstage.
Foto: Prostock-studio - stock.adobe.co
Krank im Urlaub: Ohne Krankschreibung haben Arbeitnehmer laut einem Urteil keine Chance auf Nachgewährung ihrer Urlaubstage.

Urlaub in Quarantäne

Wann Urlaubsansprüche trotz Corona-Infektion verfallen

Eine Mitarbeiterin verbringt ihren Urlaub mit Corona in Quarantäne. Von ihrem Arbeitgeber fordert sie die Urlaubstage zurück – ohne Erfolg.

Wer im Urlaub krank wird, kann den Urlaub später meist nachholen. Einer Mitarbeiterin bleibt dieses Glück (vorerst) trotz Corona-Infektion verwehrt. Vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) scheiterte die Frau jetzt zum zweiten Mal mit der Klage gegen ihren Arbeitgeber.

Der Fall: Der Betrieb hatte ihr einen knapp zweiwöchigen Urlaub gewährt. Kurz vor Urlaubsbeginn muss sie auf behördliche Anordnung in Quarantäne, da ihr Kind Corona hat. Kurz darauf hat die Mitarbeiterin ebenfalls ein positives Testergebnis. Symptome hat sie nicht und sie erhält auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Urlaubstage fordert die Frau trotzdem zurück, doch ihr Arbeitgeber lehnt ab.

Impflicht: Leichte Entwarnung für Handwerker in Gesundheitseinrichtungen

Zum 16. März kommt die Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Laut einem neuen FAQ sollen nun doch nicht alle Handwerker davon betroffen sein.
Artikel lesen

Das Urteil: Das LAG Köln entscheidet zu Gunsten des Arbeitgebers. Die Voraussetzungen für die Nachgewährung von Urlaubstagen hätten nicht vorgelegen. Laut § 9 Bundesurlaubsgesetz bedarf es einem ärztliches Zeugnis über die Arbeitsunfähigkeitstage, damit eine Erkrankung nicht auf den Jahresurlaub angerechnet wird.

Eine behördlich angeordnete Quarantäne sei nicht mit einer ärztlichen AU-Bescheinigung gleichzusetzen. Schließlich gehe eine Corona-Infektion nicht automatisch mit einer Arbeitsunfähigkeit einher. Ein symptomloser Virusträger sei grundsätzlich arbeitsfähig, „wenn es ihm nicht wegen der Quarantäneanordnung verboten wäre zu arbeiten“, so das LAG.

Rechtskräftig ist das Urteil nicht, da die Richter in diesem Fall die Revision zum Bundesarbeitsbericht zugelassen haben. (Urteil vom 13. Dezember 2021, Az.: 2 Sa 488/21)

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Auch interessant:

Corona-Quarantäne im Urlaub: Was ist mit den Urlaubstagen?

Wegen Corona muss eine Mitarbeiterin während des Urlaubs in Quarantäne. Die Urlaubstage fordert sie von ihrem Arbeitgeber zurück. Zu Recht?
Artikel lesen

Wann besteht Anspruch auf Entschädigung wegen Quarantäne?

Entschädigung für Mitarbeiter in Quarantäne gibt es nur unter strengen Bedingungen – und schon gar nicht für Azubis, wie dieser Betrieb feststellen musste.
Artikel lesen

Finanzämter überprüfen alle Betriebe auf Corona-Zuschüsse

Auch wenn Ihr Handwerksbetrieb keine Zuschüsse erhalten hat: Die „Anlage Corona-Hilfen“ zur Steuererklärung müssen Sie abgeben. Der Fiskus wird das prüfen – mit Hilfe verlässlicher Informanten.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
quarantaene.jpeg

Urteil

Corona-Quarantäne im Urlaub: Was ist mit den Urlaubstagen?

Wegen Corona muss eine Mitarbeiterin während des Urlaubs in Quarantäne. Die Urlaubstage fordert sie von ihrem Arbeitgeber zurück. Zu Recht?

    • Recht, Arbeitsrecht
AdobeStock_335612404.jpeg

Corona

Quarantäne im Urlaub: So wirkt sich das auf Urlaubsansprüche aus

Wegen einer Corona-Quarantäne im Urlaub fordert eine Mitarbeiterin von ihrem Arbeitgeber die Urlaubstage zurück. Erfolg hat sie dabei nicht.

    • Arbeitsrecht
Urlaub, den ein Mitarbeiter nicht nimmt, kann verfallen – unter bestimmten Bedingungen.

Personal

Verjähren Urlaubsansprüche nach drei Jahren?

Wie wichtig es ist, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter über verfallende Urlaubstage informieren, stellte jetzt der Europäische Gerichtshof klar.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht

Recht

Corona: So sinkt der Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit

Wenn im Betrieb Kurzarbeit angeordnet ist, kann sich dies auf die Zahl der Urlaubstage auswirken. Ausnahmen gelten in der Bauwirtschaft.

    • Recht, Corona, Personal