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Hürden mit rotem Pfeil

Politik und Gesellschaft

Aufstiegs-BAföG: Bundesrat beschließt Änderungen

Mit dem Aufstiegs-BAföG will der Bund verstärkt die Fort- und Weiterbildung von Fachkräften fördern. Was ab 1. August 2020 gelten soll.

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat grünes Licht für die Novelle des Aufstiegs-BAföGs gegeben. Damit stellt der Bund zusätzliche Mittel von insgesamt 350 Millionen Euro bereit.

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Laut Bundesbildungsministerium sollen damit höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse beim Aufstiegs-BAföG möglich gemacht werden. Das sind die Neuerungen im Überblick:

  • Die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut.
  • Der Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht.
  • Der Belohnungserlass steigt von 40 Prozent auf 50 Prozent.
  • Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 Euro auf 150 Euro erhöht.
  • Die sozialen Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeiten für Geringverdiener werden erweitert.
  • Bei Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld.

Mit dem Aufstiegs-BAföG soll der Aufstieg auf allen drei Fortbildungsstufen ermöglicht werden – also vom Geprüften Berufsspezialisten über den Bachelor Professional hin zum Master Professional. Laut Bundesrat sollen die Neuerungen zum 1. August 2020 in Kraft treten.

Im Bundesratsbeschluss sieht Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), einen wichtigen Beitrag zur Wertschätzung der Höheren Berufsbildung. „Mit der spürbaren finanziellen Entlastung von Handwerkerinnen und Handwerkern, die sich fortbilden wollen, wird ein wichtiger Schritt hin zur Gleichstellung von beruflichen und akademischen Abschlüssen geleistet“, sagte er.

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