Nach der Corona-Soforthilfe im Frühjahr können Betriebe, die unter den Folgen der Corona-Krise leiden, nun die Überbrückungshilfe des Bundes beantragen. Ab sofort ist die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erreichbar.
Die Antragstellung muss über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer erfolgen. Ab sofort können sie sich auf der Website registrieren und nach Erhalt der Zugangsdaten ab dem 10. Juli Anträge für Betriebe einreichen. Der Online-Antragsprozess ist bundesweit einheitlich, dadurch könne eine schnellere Bearbeitung gewährleistet werden, teilt das Bundesfinanzministerium mit.
Die Verwaltung der Überbrückungshilfen übernehmen die Bundesländer. Die Auszahlung erfolge über die Förderbanken der Länder und könne bereits im Juli erfolgen.
Die Überbrückungshilfe ist Teil des Konjunkturpaketes, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, um der Wirtschaft nach dem Corona-bedingtem Lockdown auf die Beine zu helfen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die Corona-bedingt in den Monaten Juni bis August erhebliche Umsatzausfälle erleiden. Die Überbrückungshilfe sollen ein Beitrag zu den betrieblichen Fixkosten sein und die wirtschaftliche Existenz der Betriebe sichern.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.
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