Auf einen Blick:
- Wer ist antragsberechtigt? Wie hoch sind die Novemberhilfen? Und wie können Betriebe den Antrag stellen? Hier sind Antworten auf Unternehmerfragen zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen im November 2020.
- Der ZDH sieht die Bedürfnisse von Handwerksbetrieben bei den Novemberhilfen nicht genügend berücksichtigt und fordert Nachbesserungen.
Seit dem 2. November 2020 gelten in Deutschland verschärfte Corona-Regeln. Betriebe und Selbstständige, die von den Einschränkungen besonders betroffen sind, unterstützt der Staat mit einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe. Die Details dazu haben das Bundesfinanzministerium (BMF) und Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) jetzt gemeinsam bekannt gegeben. Gesamtvolumen der Wirtschaftshilfe: voraussichtlich etwa zehn Milliarden Euro.
Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den finanziellen Hilfen.
Novemberhilfen: Wer ist antragsberechtigt?
Den Bundesministerien zufolge sind Betriebe und Selbstständige antragsberechtigt, wenn sie direkt oder indirekt von den temporären Schließungen betroffen sind:
- Als direkt betroffene Unternehmen zählen dabei Betriebe, die aufgrund der erlassenen Schließverordnungen den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Darunter fallen auch Hotels sowie Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten wie Pensionen, Jugendherbergen und Konzerthallen.
- Als indirekt betroffene Unternehmen gelten Betriebe, die „nachweislich und regelmäßig“ 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.
- Auch mittelbar indirekt Betroffene sind antragsberechtigt, wenn sie zweifelsfrei nachweisen können, dass sie wegen der Schließverordnungen einen Umsatzeinbruch von mehr als 80 Prozent erleiden. Unter diese Regelung kann laut BMF und BMWi zum Beispiel ein Caterer fallen, der über eine Veranstaltungsagentur eine Messe beliefert. Der Caterer wäre in dieser Konstellation mittelbar indirekt betroffen, weil es einen Vertrag mit der Veranstaltungsagentur (= indirekt betroffen) und nicht mit der Messe (= direkt betroffen) hat.
- Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten oder Tochterunternehmen sind antragsberechtigt, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. Den Ministerien zufolge werden bis zu 75 Prozent des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen erstattet.
Welche Förderung können Betriebe im November 2020 bekommen?
Die Novemberhilfen werden laut BMF und BMWi als Zuschüsse pro Woche gewährt. Und zwar in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019. Die Obergrenze der Hilfe liegt demnach bei einer Million Euro.
Eine abweichende Regelung gilt für Solo-Selbstständige: Alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 können sie den durchschnittlichen Wochenumsatz aus dem Jahr 2019 zugrunde legen, wie die Bundesministerien mitteilen.
Bei Unternehmern, die den Geschäftsbetrieb erst nach dem 31. Oktober 2019 aufgenommen haben, könne als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung gewählt werden.
Eine Sonderregelung bei der Umsatzerstattung gibt es für Restaurants, die im November Speisen im Außerhausverkauf anbieten. Details dazu unter www.bmwi.de.
Werden andere staatliche Leistungen auf die Novemberhilfen angerechnet?
Andere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum November 2020 gezahlt werden, werden laut BMF und BMWi angerechnet. Das gelte vor allem für Leistungen wie die Überbrückungshilfe oder das Kurzarbeitergeld.
Wie beantragen Betriebe die außerordentliche Wirtschaftshilfe?
Anträge sollen in der letzten Novemberwoche, voraussichtlich ab dem 25. November, elektronisch über die bundeseinheitliche IT-Plattform unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt können. Die Antragsstellung müsse über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Erste Abschlagszahlungen solle es ab Ende November geben. Solo-Selbständige sollen eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro erhalten, andere Unternehmen bekommen bis zu 10.000 Euro.
Eine Besonderheit gilt für Solo-Selbstständige: Sofern sie im November eine Förderung beantragen, die den Wert von 5.000 Euro nicht übersteigt, entfällt für sie die Pflicht zur Antragsstellung über einen prüfenden Dritten. Stattdessen sollen Solo-Selbstständige unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein, so die Bundesministerien.
Was sagt das Handwerk zu den Novemberhilfen?
Reaktionen zu den vorgesehenen Unterstützungshilfen nach dem beschlossenen Teil-Lockdown gibt es unter anderem vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). So lobt Generalsekretär Holger Schwannecke die Politik für das rasche Handeln bei den Novemberhilfen. Allerdings ist das aus seiner Sicht auch dringend erforderlich, denn viele Handwerksbetriebe seien durch die erneuten Beschränkungen „massiv betroffen“ und bräuchten „dringend Hilfe“.
Unmittelbare Auswirkungen hätten die aktuellen Maßnahmen auf die im Messebau Tätigen, auf Kosmetiker oder die Lebensmittelhandwerke, so der Generalsekretär. Mittelbare Auswirkungen hätten die Schließungen und Einschränkungen auf Zulieferer der Gastronomie oder Veranstaltungsbranche sowie auf Textil- oder Gebäudereiniger, die in der Hotellerie tätig sind.
Vor diesem Hintergrund forderte Schwannecke: „Wenn jetzt Hilfen gewährt werden, dann müssen sie diese Betroffenheiten deutlich stärker berücksichtigen, als es jetzt vorgesehen ist.“ In diesem Zusammenhang nannte er Betriebe aus dem Lebensmittelbereich, deren überwiegende Mehrheit neben dem klassischen Thekengeschäft Gastronomie betreibt. Sie müssten im Rahmen der Gastronomieregelung berücksichtigt werden und eine Erstattung in Höhe von 75 Prozent auf den gastronomischen Teil geltend machen können, so die Forderung des ZDH-Generalsekretärs.
Beitrag vom 12. November 2020, aktualisiert am 19. November 2020.
Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Coronavirus verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter Jetzt anmelden!
Auch interessant: [embed]https://www.handwerk.com/jetzt-ueberbrueckungshilfe-beantragen-mit-dem-steuerberater[/embed]